Ich muss draussen bleiben
Kürzlich erfolgte der Umzug des Bündner Obergerichtes in das mit Kosten von rund 30 Millionen neu renovierte Staatsgebäude an der Grabenstrasse in Chur. Nun ist es üblich, dass bei solchen Grossprojekten der öffentlichen Hand ein Tag der offenen Tür veranstaltet wird. Ich denke da z.B. an die Strafanstalt Tignez oder an das Schulhaus Fortuna in Chur. Eine telefonische Anfrage beim Obergericht, ob ein Tag der offenen Tür geplant sei, blieb unbeantwortet. Dies wirft nicht gerade ein gutes Licht auf die oberste Justizbehörde unseres Kantons. Offensichtlich, will man den Rechtsunterworfenen keinen umfassenden Blick hinter die Kulissen und den prächtigen grossen Gerichtssaal gewähren lassen und bleibt lieber unter sich.
Nun gibt es zwar die Möglichkeit, dass jede interessierte Person einer öffentlichen Gerichtsverhandlung beiwohnen kann (www.justiz-gr.ch/gerichte/Obergericht/Aktuelles/Verhandlungen), was jedoch kein Ersatz einer umfassenden Besichtigung darstellen dürfte.
Dr. Jean-Pierre Menge, Chur
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Grüezi Herr Dr. Menge, wenn…
Grüezi Herr Dr. Menge, wenn eine Gerichtsverhandlung öffentlich ist, darf das Gericht vom Publikum verlangen anzugeben Name und in welcher Funktion man anwesend ist bzw. in welcher Beziehung man zur Person steht, die das Thema der Versammlung ist?
Grüezi Herr Reuss Die…
Grüezi Herr Reuss
Die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung ist voraussetzungslos. Es braucht keine besondere Beziehung zu den am Verfahren Beteiligten. Auch die Funktion und die Personalien der besuchenden Person ist irrelevant.
Danke, Herr Dr. Menge. Der…
Danke, Herr Dr. Menge.
Der Gerichtspräsident (Regionalgericht Plessur in Chur) forderte am Anfang von allen Anwesenden (Publikum) aber eben dies, sie müssten hier im Saal sitzend verkünden: Ihren Namen und in welcher Funktion sie anwesend seien bzw. in welcher Beziehung zum "Angeklagten", Person (Arthur Jacomet) sie stünden. Ein Herr im Publikum fragte diesen Richter, wie denn er heisst. Der Richter verweigerte die Antwort. Das hätten auch alle im Publikum so tun sollen, stattdessen folgten sie untertänig der Obrigkeit. Das Publikum hätte schweigen und einen allfälligen Rauswurf riskieren sollen, der wiederum dann zur Anklage hätte erhoben werden können gegen diesen Richter.
12.5.2014:
https://www.suedostschweiz.ch/vermischtes/anzeige-gegen-kritiker-des-ro…
20.4.2018
https://www.suedostschweiz.ch/politik/2018-04-20/churer-rot-kreuz-helfe…