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Churer Rot-Kreuz-Helfer erhält Recht

Arthur Jacomet hat sich gegen Vorwürfe einer Fahrdienstleiterin des Roten Kreuzes gewehrt.

Reto
Furter
20.04.18 - 04:30 Uhr
Politik
rotes Kreuz Graubuenden versammlung
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des 72-jährigen Jacomet vollumfänglich gut.
ARCHIVBILD, OLIVIA ITEM

Die Geschichte begann vor fünf Jahren – und geklärt ist sie nach wie vor nicht. Damals war dem Churer Arthur Jacomet, freiwilliger Fahrer beim Roten Kreuz, Kritik an der damaligen Leiterin des Fahrdienstes zu Ohren gekommen, worauf er diese und Präsident Hans Geisseler damit konfrontierte (Ausgaben vom 17. April und vom 12. Mai 2014). Diese kehrten das Blatt um und deckten nun Jacomet auch gerichtlich mit Anschuldigungen ein. Das Kantonsgericht gab der ehemaligen Fahrdienstleiterin schliesslich recht und verurteilte Jacomet wegen Nötigung und übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe von 6000 Franken sowie einer Busse von 1200 Franken.

Das wollte der heute 72-jährige Jacomet nicht akzeptieren. Er reichte vor Bundesgericht Beschwerde ein, diese wurde jetzt vollumfänglich gutgeheissen. Das schriftliche Urteil liegt der «Südostschweiz» vor. Der Fall geht zurück ans Bündner Kantonsgericht, das erneut über den Fall befinden muss und dabei insbesondere auch über seinen Entscheid, was die anerkannten Verfahrenskosten betrifft.

Ein SMS von der Polizei erhalten

So klar das Bundesgericht Partei für Jacomet ergreift, so unklar bleibt aber das Verhalten vor allem der Kantonspolizei Graubünden. Dieses war nicht Bestandteil der Beschwerde und kam deshalb im Urteil aus Lausanne auch nicht zur Rede.

Mitarbeiterinnen des Rotes Kreuzes hatten damals Strafanzeige gegen Jacomet eingereicht, weil der Konflikt um die Vorwürfe nicht hatte beigelegt werden können. Informiert wurde Jacomet darüber von der Kantonspolizei – mit einem knappen SMS. Über den Inhalt der Anzeige wurde er nicht informiert, weil der zuständige Beamte damals noch in den Ferien gewesen sei. Dafür habe ihm die Polizei untersagt, sich gegenüber den Medien zu äussern. Die Kantonspolizei dementierte diese Vorwürfe später.

Reto Furter ist Leiter Chefredaktion der Südostschweiz Medienfamilie und verantwortet Radio, TV, Online und Tageszeitungen in den Kantonen Graubünden, Glarus und St. Gallen. Er ist promovierter Historiker und arbeitet seit 2009 bei Somedia. Mehr Infos

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