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Raserin ins Gefängnis

4 Jahre Knast für diese Raserin ist falsch. Sozialarbeit wäre besser jedoch mit guter Aufsicht und entsprechende Leistungsvorderung. Müssen wir als Gesellschaft solche Imdividuen denn noch gratis beherrbergen und verpflegen?

Ueli Zweifel
29.04.26 - 11:41 Uhr
Leserbrief
Ort:
Glarus
Zum Artikel:
4 Jahre Knast für Raserin
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Die Idee wäre prüfenswert. Sinnvolle Sozialarbeit oder eine andere Arbeit für die Allgemeinheit. Im Gegensatz zu einer Sozialarbeit wird die Delinquentin natürlich nicht bezahlt. Und wenn sie nicht spurt, dann kommt sie tatsächlich in den Knast.

@Martin Hofer - Wie soll denn Ihre Rechnung aufgehen? 4 Jahre Knaststrafe würde 4 Jahren Arbeitspensum von 8 Stunden pro Tag bedeuten? Also satte 12 Stunden pro Tag auf freiem Fuss bzw. zur freien Verfügung plus SA und SO ganztags? Wäre das zu täterinfreundlich oder gerade noch okay? Die Vorstellung, dassdie Arbeit unbezahlt sei, finde ich weltfremd, denn wer zahlt dann den Monatunterhalt? Der Staat? Da könnte er ja gleich den Lohn zahlen. Also Leute, seid froh, das mangelndes Denken nicht strafbar ist.

@Martin Hofer - Wie soll denn Ihre Rechnung aufgehen? 4 Jahre Knaststrafe würde 4 Jahren Arbeitspensum von 8 Stunden pro Tag bedeuten? Also satte 16 Stunden pro Tag auf freiem Fuss bzw. zur freien Verfügung plus SA und SO ganztags? Wäre das zu täterinfreundlich oder gerade noch okay? Die Vorstellung, dass die Arbeit unbezahlt sei, finde ich weltfremd, denn wer zahlt dann den Monatsunterhalt? Der Staat? Da könnte er ja gleich den Lohn zahlen. Also Leute, seid froh, dass mangelndes Denken nicht strafbar ist.

@Ueli Zweifel - Interessanter Gedanke. Ja, warum soll die Delinquentin nicht selbst Kost & Logis im Hotel Knast bezahlen? Hingegen "Sozialarbeit" als "Strafe", wie würde sich da eine berufliche Sozialarbeiterin fühlen, die sich nicht strafbar machte? Wäre das dann überhaupt eine "Strafe" für die Raserin? Oder umgekehrt gefragt: Ist es eine Strafe, als Sozialarbeiterin tätig sein zu müssen, statt sein eigenes Leben zu leben? Und ist der Sinn einer Strafe betreffend Raserin nicht auch der, damit sie die 4 Jahre (wird die eigentliche Haftdauer nicht allgemein "abgekürzt" durch vorzeitige Entlassung, man fragt sich, wozu dann die Gerichte überhaupt diese Zahl festlegen) keine Gelegenheit bekommt, erneut zu RASEN? Das könnte sie nämlich bei "Sozialarbeit".

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