Bilaterale III: Der Weg zu fremden Richtern
Regierungsrat Peter Peyer weibelte in seinem letzten «Klartext» für die Bilateralen III. Seine Argumentation: Das rund 1900 Seiten starke Vertragswerk stärke den Zusammenhalt der Schweiz und sichere ihre Souveränität. Das stimmt nicht. In Wahrheit wirbt Peyer für eine schleichende Integration in die EU – und für fremde Richter.
Streitigkeiten sollen künftig durch ein angeblich unabhängiges, paritätisch besetztes Schiedsgericht entschieden werden, nicht durch die EU. Doch das ist Augenwischerei. Sobald Unionsrecht betroffen ist, hat der Europäische Gerichtshof das letzte Wort. Die massgebliche Auslegungskompetenz liegt damit in den Händen von europäischen Richtern – und nicht mehr in der Schweiz. Von Souveränität kann unter diesen Umständen keine Rede sein.
Ein Blick in die Vertragsdetails – die offenbar kaum jemand gelesen hat – zeigt: Artikel 7 Absatz 2 des institutionellen Protokolls hält ausdrücklich fest, dass die relevanten Rechtsakte und Bestimmungen «gemäss der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelegt und angewandt» werden. Das bedeutet nichts anderes, als dass der EuGH entscheidet, wo Unionsrecht berührt ist. Das Schiedsgericht dient dabei primär als Zwischenstation, nicht als letzte Instanz. Wer etwas anderes behauptet, streut der Bevölkerung Sand in die Augen.
Gerade für Graubünden ist diese Entwicklung heikel. Als Gebirgskanton mit sensibler Infrastruktur, eigener Energieproduktion und begrenzten Handlungsspielräumen tragen wir die Folgen eines institutionellen Abkommens überproportional. Das geplante Stromabkommen ist dafür das beste Beispiel: Es öffnet einen zentralen Bereich unserer Versorgung der dynamischen Rechtsübernahme – mit direkten Auswirkungen auf Preise, Versorgungssicherheit und kantonale Kompetenzen.
Dabei wird gerne übersehen, dass die Schweiz bereits heute über ausgezeichnete Beziehungen zur EU und einen gesicherten Marktzugang verfügt. Rund 140 bilaterale Abkommen regeln diesen Zugang differenziert und erfolgreich. Es gibt keinen sachlichen Zwang, dieses bewährte System durch einen institutionellen Überbau zu ersetzen, der rechtlich einseitig wirkt und politisch kaum mehr korrigierbar ist.
Wer ehrlich und faktenbasiert diskutiert, muss sagen, was die Bilateralen III bedeuten: In zentralen Fragen wandert die Auslegungshoheit nach Luxemburg – weg von der Schweiz und weg vom Stimmvolk. Wer den EuGH als letzte Instanz akzeptiert, sichert unsere Souveränität nicht, sondern gibt sie scheibchenweise Preis.
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Für eine EU-Mitgliedschaft…
Für eine EU-Mitgliedschaft führt kein Weg an der Urne vorbei. Der Beitritt unterliegt dem obligatorischen Referendum. Unterschriften für ein Referendum gegen die Bilateralen III dürften problemlos zusammenzukriegen sein. Von schleichend kann somit keine Rede sein