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Föderalismus im Engadin

Die Abstimmungen im Oberengadin zeigen ein Problem: Drei Gemeinden sagen Nein – und plötzlich steht die Gesundheitsversorgung einer ganzen Region auf der Kippe. Gesundheit ist kein Geschäft, sondern ein Grundrecht. Wer krank wird, soll Hilfe in erreichbarer Nähe finden – unabhängig vom Wohnort. Dass wenige kleine Gemeinden ein Spital blockieren können, zeigt, dass unser System an Grenzen stösst. Nach dem Volksmehr hätten 67 Prozent das Anliegen unterstützt, doch die Gesetzeslage verlangt Einstimmigkeit – und das hat gute Gründe. Unsere bewährten Strukturen wie Volks- und Ständemehr, lokale Verantwortung und Pragmatismus schützen vor zentralistischem Denken und teuren Abenteuern.

Gerade deshalb ist es unverständlich, wenn ausgerechnet die Regierung eines Bergkantons im Streit um die EU-Rahmenverträge auf das Ständemehr verzichtet. Föderalismus und Selbstbestimmung sind kein Hemmnis – sie sind die Grundlage unseres Erfolgs und verdienen Schutz, im Gesundheitswesen und im Stärken der Gemeindeautonomie.

Markus Niederdorfer
06.11.25 - 07:07 Uhr
Leserbrief
Ort:
Innerferrera
Zum Artikel:
6.11.2025 "So geht es jetzt weiter mit dem Spital"
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Zu viel Föderalismus kann auch hinderlich sein. Nehmen wir unseren Nachbarkanton Glarus, der gerade mal so viel Einwohner hat wie Chur. Mit nur einem Achtunddreissigstel der Bevölkerung hat es das gleiche Gewicht im Ständerat wie der Kanton Zürich. Das ist absurd, zumal die Glarner – im Gegensatz zu z.B. Romanisch Sprechenden - nicht eine kulturelle Minderheit darstellen, die es im Ständerat zu vertreten gilt. Das gilt auch für andere Kleinkantone. Im Prinzip wenden wir beim Ständemehr eine Art inverses Zensuswahlrecht an, d.h. je weniger Einwohner ein Kanton hat, umso mehr Gewicht hat die einzelne Stimme. Erschweren kommt noch dazu, dass Kleinkantone wie Nidwalden, Schwyz und Zug die höchsten Dichten an Millionären – nicht alles Eidgenossen! - haben und die dürften das Stimmverhalten der Bevölkerung nicht unwesentlich beeinflussen.
Im Zeitalter der Zusammenlegung von Gemeinden müsste man sich vielleicht mal fragen, ob es nicht Sinn ergäbe Kantone zu fusionieren. Aber das wird nie zu Stande kommen, weil man dafür ein Ständemehr bräuchte.

Darum will die Bündner Regierung aufs Ständemehr verzichten

Die Regierung beruft sich laut Regierungspräsident Marcus Caduff auf die Bundesverfassung. Laut dieser muss der Beitritt zu einer internationalen Organisation zwingend dem Volk vorgelegt werden. Für die Regelung der Beziehungen zu einer solchen Organisation reicht das fakultative Referendum. Das Schweizer Stimmvolk habe im Jahr 2012 ausserdem die Initiative «Staatsverträge vors Volk» mit 75 Prozent Nein-Stimmen klar abgelehnt. In Graubünden lag die Ablehnung sogar leicht höher. «Ferner vertritt eine Mehrheit der Staatsrechtslehre die Ansicht, dass ein fakultatives Referendum genüge», sagt Caduff zur anstehenden EU-Abstimmung.
(Aus der Südostschweiz vom 7. Nov.)

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der auch die Schweiz angehört, heisst es in Artikel 1: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.” In Artikel 2 (gekürzt) heisst es: „Es darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund des Gebietes, dem eine Person angehört.”
Somit ist klar: Alle Menschen sind gleich, unabhängig davon, wo sie wohnen. Es ist daher nicht einzusehen, dass einige „gleicher” sein sollen. Warum sollen rund 12 000 Stimmberechtigten des Kantons Appenzell Innerrhoden das gleiche politische Gewicht haben wie 970 000 Stimmberechtigten des Kantons Zürich? Das ist doch ungerecht, unsozial und undemokratisch!

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