Windkraftanlagen in Glarus Nord
Der Mindestabstandsantrag ist wichtig als Grundlage für die UVP!
Der Antrag an die Gemeindeversammlung Glarus Nord, einen Mindestabstand von 700 Metern für die 200 Meter hohen industriellen Windkraftanlagen einzuführen, hat doch nichts mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu tun. Mit der UVP werden die Auswirkungen der Anlagen und ihre Übereinstimmung mit der geltenden Umweltschutzgesetzgebung abgeklärt. Der Antrag fordert aber eine neue Vorschrift, nämlich einen grösseren Mindestabstand der Windkraftanlagen zu Wohnbauten. Der derzeitig vorgeschriebene Mindestabstand von 300 Meter wird den Dimensionen der geplanten Windkraftanlagen nicht gerecht. Deshalb wäre im Gegenteil die UVP teilweise von dem Antrag abhängig, denn sie muss von den bestehenden Abstandsvorschriften ausgehen. Die Forderung der Energieallianz Linth, die Abstimmung mit ihrem Einwand den Mindestabstand-Antrag zu verzögern, ist sachlogisch falsch und erschwert damit eine vernünftige Vorgehensweise!
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