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Justizkommission will Richterwahl verschieben

Die Justizkommission des Grossen Rates äussert sich zum Streitfall am Bündner Kantonsgericht, zu Fragen der Befangenheit und zu den Gesamterneuerungswahlen des Gerichts. Sie will diese von der Juni- auf die Augustsession des Grossen Rates verschieben.

Südostschweiz
19.02.20 - 10:37 Uhr
Ereignisse
Kantonsgericht Chur
Der Streit am Bündner Kantonsgericht zieht weitere Kreise. Jetzt soll die Gesamterneuerungswahl verschoben werden.
PHILIPP BAER

«Im höchsten Bündner Gericht tobt ein heftiger Streit» und «Hochrote Köpfe über schwarzen Talaren» – Mit diesen beiden Artikeln machte die Zeitung «Südostschweiz» am 22. Januar publik, dass am Kantonsgericht sehr dicke Luft herrscht. Jetzt beeinflusst die Justizaffäre am Bündner Kantonsgericht in Chur auch die anstehenden Richterwahlen durch das Kantonsparlament. Die Justizkommission (KJS) will die Gesamterneuerungswahlen am Kantonsgericht von der Juni- auf die Augustsession verschieben, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt.

Der Antrag auf Verschiebung wurde der Präsidentenkonferenz des Grossen Rates gestellt, wie die Kommission weiter mitteilt. Die elfköpfige Kommission will die Wahlen mit der nötigen Sorgfalt und Sachkenntnis vornehmen lassen. Dazu brauche es eine Klärung der Verhältnisse am Bündner Kantonsgericht.

Weiter äussert sich die Justizkommission zur von der «Südostschweiz» aufgeworfenen Frage, nach einem möglichen Interessenskonflikt des Kommissionspräsidenten Ilario Bondolfi. Diesbezüglich schreibt die Kommission in ihrer Mitteilung: «Der Vorsitzende der KJS, Ilario Bondolfi, geniesst das vollste Vertrauen der Kommission. Die KJS ist ein Aufsichtsgremium des Parlaments, das sämtliche Aufgaben neutral sowie nach rein sachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten wahrzunehmen hat. Es bestehen für kein Kommissionsmitglied, auch nicht für den Präsidenten, ein Interessenkonflikt und somit auch keine Ausstandsgründe.»

Urteil abgeändert?

Der Richter, der des Amtes enthoben werden soll, wirft dem Gerichtspräsidenten vor, im letzten Jahr ein Urteil nachträglich und eigenmächtig abgeändert zu haben. Mit der Konsequenz, dass eine an einem Erbstreitfall gar nicht beteiligte Person eine sechsstellige Summe zugesprochen erhalten habe. Das sei falsch und müsse korrigiert werden.

Die Justizkommission will die Befragungen in der Sache bis Mitte März abgeschlossen haben. Danach werde sie im Laufe des Frühjahrs die entsprechenden Entscheide treffen. (sda/ofi)

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