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Das Kapitel «Fotografierverbot Bergün» ist geschlossen

Das Verwaltungsgericht Graubünden hält das Fotografierverbot von Bergün im Sommer 2017 für einen Schildbürgerstreich, mehr aber nicht. Es tritt darum nicht auf eine Beschwerde gegen den inzwischen wieder abgeschafften Gesetzesartikel ein.

Südostschweiz
28.02.18 - 16:11 Uhr
Tourismus

Während einigen Tagen im Mai und Juni 2017 sprach die ganze Welt über das Bündner Dorf Bergün. Ausgelöst durch ein «herzliches Fotografierverbot», das die Gemeinde damals offiziell einführte, entbrannte eine Debatte darum, ob das nun eine grandiose Werbemassnahme für das Dorf sei, dem Ansehen Graubündens schade oder einfach eine Schnapsidee sei.

Graubünden Ferien, das die Werbeaktion bei der Zürcher Agentur Jung von Matt/Limmat in Auftrag gegeben hatte, war zufrieden und zumindest eine grosse internationale Reichweite wurde damit auch erreicht. Sowohl auf Twitter als auch bei Google trendete der Suchbegriff Bergün im Juni 2017.

Doch nicht alle waren von der Aktion begeistert und so gingen drei Beschwerden gegen das Verbot ein. Zwei davon wurden wieder zurückgezogen, nachdem die ganze Aktion als Werbekampagne erkannt und das Verbot nach drei Monaten wieder aufgehoben wurde. Eine Beschwerde blieb allerdings hängig – bis das Verwaltungsgericht Graubünden nun entschieden hat, dass es nicht auf die Beschwerde eintrete, wie die Luzerner Zeitung berichtete.

Fehleinschätzung der Werber und Initianten

Der Einzelrichter, der sich der Sache angenommen hatte, fand in seiner Begründung für das Nicht-Eintreten allerdings sehr deutliche Worte der Kritik an die Verantwortlichen hinter der Aktion: «Durch die Fehleinschätzung der Werber und Initianten, welche zu dieser seltsamen Marketing­aktion aufriefen, konnte das Tourismus-Image sicherlich nicht nachhaltig verbessert beziehungsweise gesteigert werden. Vielmehr vermochte diese Aktion ein Befremden – wenn nicht gar Empörung und Kopfschütteln bei breiten Bevölkerungskreisen, Naturfreunden und Naturliebhabern – auszulösen, was kaum als gelungene Werbung mit Nachahmungseffekt bezeichnet werden kann.»

Als Begründung für das Nicht-Eintreten führt der Richter an, dass das Objekt der Beschwerde nicht mehr existiere. Weil die Aktion eben nicht erfolgreich gewesen sei, sei davon auszugehen, «dass sich eine solche oder ähnliche Werbeaktion im Kanton Grau­bünden auf Gemeinde­ebene nicht wiederholen wird. Dieser Werbegag muss wohl eher als einmaliger Schildbürgerstreich angesehen werden, der keiner verfassungsrechtlichen Grundsatzdebatte über die Nutzung und Beschränkungen im öffentlichen Raum (…) bedarf.» (ofi)

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Meine Meinung: Ich finde dieses GR-Verwaltungsgericht eine Schildbürgerei.
1) Dass "die Werber und Initianten" - sagen wir es doch offen: die in GR leider ubiquitäre, selbst-über-überzeugte GRF (Graubünden Ferien)!!! dauersubventioniert - eine "seltsame Marketingaktion" lancierten (die "Befremden, wenn nicht gar Empörung und Kopfschütteln bei breiten Bevölkerungskreisen, Naturfreunden und Naturliebhabern, auszulösen vermochte") - ich zwischenfrage: Machten die je etwas anderes? - finde ich nun aber eindeutig nicht Sache des Verwaltungsgerichts das festzustellen (ich betrachte es eher als Ablenkung/Beschwichtigung von dem, WAS Sache des Gerichts ist):
2) Zitat: "Als Begründung für das Nicht-Eintreten führt der Richter an, dass das Objekt der Beschwerde nicht mehr existiere." Ach.. und deshalb ist es nicht justiziabel oder strafbar? Was ist bei allfälligen Schäden, Schadenersatz ausgeschlossen, keiner haftet? Na dann: Freudig in die Zukunft. Kein Wunder, wird die Welt eher schlechter statt besser.
Noch ein Müsterchen über dieses phänomenale Verwaltungsgericht:
Siehe Kommentar:
https://www.suedostschweiz.ch/politik/2018-02-24/die-beschwerde-hat-bei…

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