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Bündner Richter tritt nach Vorwurf der Vergewaltigung zurück

Die Geschichte rund um den Fall des Vergewaltigungsvorwurfes gegen einen Bündner Richter ist um ein Kapitel reicher: Der Richter hat seinen Rücktritt bekannt gegeben.

Südostschweiz
14.12.22 - 16:51 Uhr
Leben & Freizeit
Nach Vergewaltigungsvorwurf: Der Bündner Richter hat seinen Rücktritt eingereicht.
Nach Vergewaltigungsvorwurf: Der Bündner Richter hat seinen Rücktritt eingereicht.
Archivbild Olivia Aebli-Item

Einem hauptamtlichen Richter an einem Bündner Gericht wird eine Vergewaltigung vorgeworfen. Eine ehemalige Praktikantin habe ihn angezeigt, berichteten diverse Medien am WochenendeDas entsprechende Strafverfahren läuft, für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.

Nun teilt die Anwältin des Richters mit, dass ihr Mandant seinen Rücktritt eingereicht habe. Dieser Entscheid sei nach intensiven Überlegungen und Rücksprachen mit dem engsten Umfeld gefallen, wird das Rücktrittsschreiben des Richters in der Mitteilung sinngemäss zitiert. «Ich erachte diesen Schritt als notwendig, um meine Familie, die Institution aber auch meine Person selbst und Dritte vor weiterem Schaden und Reputationsverlust zu schützen», so die zitierten Worte des Richters. Der Rücktritt solle eine neutrale und unabhängige Aufarbeitung der Vorwürfe ermöglichen.

Weiter heisst es: «Trotz der Vorkommnisse um meine Person habe ich den Glauben an unseren Rechtsstaat nicht verloren und ich bin der Überzeugung, dass die laufenden Untersuchungen die wahren Hergänge aufzeigen und mich entlasten werden.» Bereits am Dienstag habe er seinen Rücktritt dem Präsidenten der Mitte Graubünden und der Präsidentin der grossrätlichen Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) angekündigt.

Kritik am Vorgehen der Behörden

In der Kritik steht das Vorgehen der kantonalen Behörden in diesem Fall. Es sei etwa unterlassen worden, Handy und Computer des Beschuldigten auszuwerten, Haus und Büro zu durchsuchen und Spuren im Büro zu sichern. Auch seien die Angestellten des Gerichts nicht zum Fall befragt und keine Untersuchungshaft angeordnet  worden, berichten die beiden Internetportale «Inside Justiz» und «Sonntagszeitung».

Maurus Eckert, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Graubünden, nimmt gegenüber der «Südostschweiz» zu diesen und weiteren Vorwürfen Stellung:

Seit «Ende März» führt die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung wegen «strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität», wie Eckert sagt. Einzelne Massnahmen würden wegen der laufenden Untersuchung weder bestätigt noch dementiert. Es könne aber davon ausgegangen werden, «dass wir uns sehr wohl Gedanken gemacht haben, was sichergestellt werden muss», so Eckert. (red)

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Gemäss heutiger Ausgabe SO Seite 3 (1. Absatz) lässt sich via Justizportal (Organisation VG) einfach herausfinden um wen es sich konkret handelt..! Frage an SO: ist das so gewollt?

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