×

Der Problemwolf in Klosters darf geschossen werden

Nachdem es auf drei Schafalpen in Klosters zu mehreren Wolfsangriffen auf Nutztiere kam, hat der Kanton per 1. September den Abschuss eines Wolfs angeordnet.

Südostschweiz
30.08.22 - 08:41 Uhr
Ereignisse
60 Tage: So lange hat die Wildhut Zeit, einen schadenstiftenden Einzelwolf im Klosters abzuschiessen.
60 Tage: So lange hat die Wildhut Zeit, einen schadenstiftenden Einzelwolf im Klosters abzuschiessen.
Symbolbild Archiv

Am Montag meldeten die Gemeinde Klosters und der Bündner Bauernverband, dass eine Schafalp im Gemeindegebiet von Klosters frühzeitig entladen wird. Zu gross sei der Wolfsdruck auf der Alp. Nun reagiert das kantonale Amt für Jagd und Fischerei. Trotz der vorzeitigen Entladung einer Alp bleibe das Schadenpotenzial auf den übrigen Alpen hoch. Damit weitere Schäden verhindert werden können, ordnet die Bündner Regierung den Abschuss eines Wolfs per 1. September an. Das geht aus einer Mitteilung vom Dienstag hervor.

Schwelle überschritten

Auf drei Schafalpen auf Gemeindegebiet von Klosters wurden im laufenden Alpsommer 60 Schafe durch Wolfsangriffe getötet und weitere 15 Schafe verletzt. Gemäss eidgenössischer Jagdgesetzgebung sind die Voraussetzungen für einen Wolfsabschuss damit gegeben. Wie es weiter heisst, wurden die Schäden mutmasslich durch zwei Wölfe verursacht. Bereits im Alpsommer 2021 konnte den beiden Wölfen diverse Nutztierrisse auf den betreffenden Alpen genetisch nachgewiesen werden. Es handle sich dabei um ein weibliches und ein männliches Tier. Jungwölfe wurden bisher keine festgestellt. 

Wildhut bekommt Unterstützung

Um den Wolf zu erlegen, hat die Wildhut 60 Tage Zeit. Diese Aufgabe werde jedoch zusätzlich anspruchsvoll, da der Vollzug des Abschusses in die Zeit der Bündner Hochjagd (ab 3. September) und der Bündner Steinwildjagd (5. Oktober) fällt. Aufgrund der intensiven Beanspruchung der kantonalen Wildhut im Zusammenhang mit diesen beiden Ereignissen behält sich der Kanton vor, zum Vollzug des Abschusses zusätzlich auf Mitarbeitenden des Amts für Jagd und Fischerei allfällig auch auf ausdrücklich bezeichnete Jägerinnen und Jäger zurückzugreifen.

Monitoring wird weiterhin aufrechterhalten

Wie es weiter heisst, wird das vermutete Aufenthaltsgebiet der Wölfe durch die Wildhut weiterhin aktiv und passiv überwacht. Zudem sei die lokale Jägerschaft aufgerufen, jegliche Wolfssichtungen der Wildhut zu melden. Wird der Kanton doch noch Jungwölfe feststellen, wird die Abschussverfügung widerrufen und ein Regulationsgesuch beim Bundesamt für Umwelt eingereicht.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.

einfach Kommentarfunktion einstellen, wenn Redaktoren online nur zu Bürozeiten arbeiten, oder diktiert Familie Lebrument
was in Graubünden gelesen wird? Schade
für meine Zeit und Euer Altpapier.

Liebe Bauern, macht eure Hausaufgaben, wer 1400 Schafe aus dem Unterland holt, hat doch nicht alle Tassen im Schrank, Schutzzäune, Schaf/ Almhirten, Hütehunde.- Nichts gegen gezielte Wolfsabschüsse, aber lasst die notgeile
Bündner Jägerschaft aussen vor.

Was tun die Bauern zum Schutz solcher Schafherden? - Riesenherden auf die Almen treiben und
für den Rest des Sommers vergessen? Aber dann schreien wenn der Wolf kommt, was vorher klar
war.- Finde den Abschuss des ein oder anderen Wolfes durch die Wildhut nicht so dramatisch, jedoch
sollte man die vielfach überschätzte Bündner Jägerschaft aussen vor, und die Bauern ihre Hausaufgaben machen lassen.

Mir stellt sich die Frage, ob dieses von Bern auch bewilligt, ist das, Jägerinnen und Jäger beigezogen werden es heißt von der Wildhut zu erlegen und nicht von Jäger. Ich habe das Gefühl das, dass Amt für Jagd und Fischerei des Kanton Graubünden einfach mit alles Mittel diesen Wolf erlegen wollen darum zieht man Jäger hinzu da sie Angst haben das sie es sonst nicht schaffen. Aber es könnte wieder so laufen wie schon in anderen Orten, das man wieder aus Versehen einen Falschen Wolf schießt.

Eine Frechheit auf Jäger zurück zu greifen wegen Personal mangel, frage mich ob das von Bern aus auch Bewilligt ist das Leute ein Wolf schiessen dürfen wo gar keine Ahnug haben ? Um welches Tier es sich handelt oder wird wieder ein falschen Wolf geschossen ? Och werde mich da mal schlau machen denn es heisst durch die Wildhut und nicht durch Jäger

Mehr Kommentare anzeigen
Mehr zu Ereignisse MEHR