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Touristische Ziele im Kanton hindernisfrei anpeilen

Was viele Gäste und Einheimische «grenzenlos» geniessen, ist für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt erlebbar. Darum sollen bei Bauprojekten die Bedüfnisse aller berücksichtigt werden.

Wohnen
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21.04.22 - 17:50 Uhr
Auch die touristischen Infrastrukturen im Kanton sollen für alle zugänglich sein.
Auch die touristischen Infrastrukturen im Kanton sollen für alle zugänglich sein.
123rf

von Roman Brazerol, Fachstelle Hindernisfreies Bauen, Pro Infirmis Graubünden

Der Tourismuskanton Graubünden ist der grösste und der am dünnsten besiedelte Kanton der Schweiz. Er hat viele Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten zu bieten hat. 
Um allen Besucher und Touristen des Kanton Graubündens sowie auch den Einheimischen Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten im Bergkanton näherzubringen, ist es wichtig und entscheidend, dass ein möglichst dichtes hindernisfreies nutzbares öffentliches Verkehrsnetz der Rhätischen Bahn, des Postautos und der Busse zur Verfügung steht. Demzufolge braucht es Bahnhöfe und Haltestellen, die den autonomen stufenlosen Zugang in die Züge beziehungsweise in Busse und Postautos ermöglichen.

Hindernisfreies Fusswegnetz anbieten

Bei Haltestellen des öffentlichen Verkehrs ist es wichtig, dass nicht nur der Ein- und Ausstieg funktioniert, sondern auch der hindernisfreie Anschluss an das bestehende Fusswegnetz geplant wird. Daher sollte in den Städten und Dörfern sowie den Naherholungsgebieten rund um die Dörfer und Städte ein zusammenhängendes Fusswegenetz hindernisfrei nutzbar sein. Viele Ausflugsziele und bestehende Sehenswürdigkeiten sind nicht stufenlos respektive hindernisfrei zugänglich. Im Bergkanton Graubünden gibt es Orte, die aufgrund der Topografie nur zu Fuss über schmale Wege erreichbar sind. Diese Orte eignen sich nicht für einen normgerechten stufenlosen Zugang. Umso wichtiger ist es, bei der Planung von neuen Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen, Wege und entsprechende Infrastrukturen wie Parkplätze und Toilettenanlagen zu erstellen, welche stufenlos und hindernisfrei erreicht werden können.

Gesetzliche Vorgaben beachten

Damit von einem «hindernisfreien Tourismus» gesprochen werden kann, sind stufenlose Wegenetze, ein hindernisfreier öffentlicher Verkehr sowie die Infrastruktur der Restaurants und Übernachtungsmöglichkeiten sowie die angebotenen Dienstleistungen massgebend. So sieht das Behindertengleichstellungsgesetzt (BehiG) vor, bei Um- und Neubauten von touristischen Unterkünften einen Teil der Gästeunterkünfte hindernisfrei zu gestalten. Nach bald 20 Jahren seit Inkrafttreten des BehiG läuft die Übergangsfrist für die Anpassung des autonomen öffentlichen Verkehrs Ende 2023 aus.

Ausflugziele allen zugänglich machen

Die wichtigsten Punkte für einen hindernisfreien Tourismus sind:

  • Ein hindernisfreies Fusswegnetz
  •  Hindernisse wie Stufen und Treppen müssen umgangen werden können.
  • Autonom benutzbare Bahnhöfe und Bushaltestellen
  • Stufenlos zugängliche Restaurants mit rollstuhlgängigen Toiletten
  • Rollstuhlgerechte Bergbahnen und Dienstleistungsangebote
  • Rollstuhlgerechte Parkplätze
  • Rollstuhlgerechte Hotelzimmer
  • Die spezifisch behindertenbedingten Einrichtungen wie Parkplätze, Toiletten, Hotelzimmer sind vor Ort zu bezeichen und vorzugsweise auf der jeweiligen Website zu publizieren
  • Ausflugsziele und Sehenswürdigkeiten sind allen Menschen zugänglich zu machen, sei es für Familien mit Kinderwagen oder Personen mit Rollator oder Rollstuhl

Mit den gesetzlichen Grundlagen, welche seit 2004 gelten, dürfen keine neuen Hindernisse gebaut und bestehende müssen abgebaut werden. Aus diesem Grund darf es heute nicht mehr sein, dass neue Angebote nur für einen Teil der Bevölkerung erstellt werden. Mindestens ein hindernisfreies Teilangebot ist auch bei bestehenden Bauten und Anlagen sowie Dienstleistungen anzubieten.

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