Ems Chemie schränkt Reisepläne ihrer Mitarbeiter ein
Angestellte der Ems Chemie müssen ihre Ferienpläne offenlegen. Juristen und Arbeitsrechtler sehen darin einen Verstoss.
Angestellte der Ems Chemie müssen ihre Ferienpläne offenlegen. Juristen und Arbeitsrechtler sehen darin einen Verstoss.
Die Angestellten der Ems Chemie müssen ihre Ferienpläne offenlegen und angeben, wo sie sich in den Ferien befinden, berichtet «Blick». Einer Gruppe von Ems-Angestellten ging diese Forderung ihrer Arbeitgeberin Magdalena Martullo-Blocher zu weit, sie haben die Formularen der Firma anonym an die Tageszeitung weitergeleitet.
Juristen und Arbeitsrechtler sehen in dieser Offenlegung einen Verstoss. Arbeitsrecht-Experte Thomas Geiser sagt gegenüber «Blick»: «Die Arbeitgeberin darf diese Offenlegung nicht verlangen.» Auch dass die Ems Chemie private Reisen und Freizeitaufenthalte in besonders von Corona betroffene Länder wie Italien verbietet, ist gesetzeswidrig. «Selbstverständlich kann die Arbeitgeberin den Arbeitnehmern Reisen in bestimmte Gebiete nicht einfach so verbieten», sagt Experte Geiser.
Ems nimmt Stellungnahme
In einer Stellungnahme schreibt die Firma, dass die Weisung zu den Privatreisen und Freizeitaufenthalten «dringende Empfehlungen» seien, die rechtlich zulässig seien und verhinderten, dass die Arbeitnehmer nach der Rückkehr in eine Zwangsquarantäne müssen und deshalb der Arbeit fernbleiben.
Empfehlungen sind sinnvoll, Verbote gehen zu weit, fasst Arbeitsrechtler Geiser zusammen. Und eines sei klar und gelte für alle Unternehmen: «Das Recht darf man nicht beugen, auch nicht in schwierigen Zeiten.» (abr)
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Das passt zu Frau Martullo…
Das passt zu Frau Martullo. Blöd, wer da mitmach