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Welche Pflichten hat man nach dem Kauf einer Immobilie?

Wer von der Miete zum Eigentum wechselt, ist zunächst einmal im Hoch der Vorfreude auf das neue Eigenheim.

Wohnen
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12.05.23 - 13:17 Uhr
So viele Freiheiten ein Eigenheim auch bietet: Pflichten gehören ebenfalls dazu.
So viele Freiheiten ein Eigenheim auch bietet: Pflichten gehören ebenfalls dazu.
Bild: 123rf

von Jan Christmann, Immobilienökonom (IRE|BS) sowie Inhaber der Engel & Völkers Büros in Chur und Davos

Wände einreissen, Bäume umpflanzen oder einen Wintergarten anbauen? Wenn es das Bauamt erlaubt, hat man als Eigentümerin oder Eigentümer fast grenzenlose Freiheiten und kann auf dem eigenen Grundstück machen, was man möchte. Doch wer Rechte hat, hat auch Pflichten – und diese sind besonders jenen nicht bekannt, die neu von der Miete zum Eigentum wechseln.

Die Pflichten für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer nennt man Unterhaltspflichten. Sie sind dazu da, dass niemand vom Besitz eines anderen beeinträchtigt wird. Doch wie sehen solche Pflichten konkret aus und was muss man als Eigentümerin oder Eigentümer beachten?

Unterhalt und Werterhaltung des Hauses

Arbeiten wie zum Beispiel Sträucher schneiden, Reinigung der Gehwege, Abfallentsorgung oder jährlicher Service der Entkalkungsanlage sind Pflichten, die mit dem Kauf einer Immobilie auf die neue Eigentümerschaft übertragen werden. Zudem fallen je nach Alter des Hauses auch mehr oder weniger hohe Unterhaltskosten an, die den Wert des Gebäudes erhalten. Meist fallen die grossen Sanierungsarbeiten wie beispielsweise die Erneuerung des Dachs oder der Sanitäranlagen nach 20 bis 30 Jahren an. Als Eigentümerin oder Eigentümer hat man die Pflicht, die Werterhaltung der Immobilie zu gewährleisten. Dazu gehört beispielsweise auch die Pflege der Aussenfassade, die nach einer Lebensdauer von etwa 40 Jahren fällig ist. Grundsätzlich kann man anhand der Lebensdauer der einzelnen Bauteile gut abschätzen, welche Arbeiten fällig werden. Wenn man diese Arbeiten auch noch auf verschiedene Jahre verteilt, können viele Steuern gespart werden. 

Verantwortlich für die Sicherheit

Als Eigentümerschaft muss man nicht nur für die eigene Sicherheit sorgen, sondern auch für die Sicherheit Dritter: Jährliche Kontrollen der Entkalkungs- und Lüftungsanlagen gehören genauso dazu wie die regelmässige Inspektion der Elektroinstallationen und der Öl- und Gasheizungen. Zudem hat man auch eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass man für das eigene Haus und den Umschwung selbst verantwortlich ist und dafür sorgen muss, dass niemand zu Schaden kommt. Wenn im Winter jemand auf dem Zufahrtsweg auf der vereisten Strasse ausrutscht und sich das Bein bricht, werden die Eigentümerin oder der Eigentümer haftbar gemacht. Oder verletzt sich jemand aufgrund mangelnder Beleuchtung auf dem Grundstück, wird man auch dafür in die Pflicht genommen.

Schutz vor übermässiger Beeinträchtigung

Auch wenn man als Hausbesitzerin oder Hausbesitzer viele Freiheiten hat, darf man die Nachbarinnen und Nachbarn nicht übermässig beeinträchtigen. Dies kann zum Beispiel durch starke Rauchbildung beim Grillieren der Fall sein, oder auch durch grossen Lärm bis spät in die Nacht. Zudem zählt sogar die Verletzung des ästhetischen Empfindens zu einer solchen Beeinträchtigung, wie beispielsweise ein verwahrloster Garten oder ein Komposthaufen an der Grundstücksgrenze. Vieles kann man durch ein freundliches Gespräch aufklären und lösen. Sollte der Nachbarschaftsstreit aber länger dauern, kann auch ein Gericht hinzugezogen werden, um zu schlichten.

 

Haben Sie Fragen zu den Pflichten beim Erwerb von Eigentum oder möchten Sie erfahren, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie erhalten können und wie es zurzeit um den Marktwert steht? Unsere Immobilienexpertinnen und -Experten von Engel & Völkers stehen Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns online, per Telefon oder persönlich in ihrem Engel & Völkers Shop – wir freuen uns, Ihnen zu helfen. 

Engel & Völkers
www.engelvoelkers.com/chur
www.engelvoelkers.com/davos 
 

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