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Was sollte der Vermieter bei der Mietersuche und Vermietung beachten?

Worauf schauen Wohnungsvermieter, bevor sie einem Mietinteressenten den Mietvertrag zur Unterschrift vorlegen? Nachfolgend Informationen, die für beide Parteien von Bedeutung sind.

Wohnen
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30.11.21 - 15:42 Uhr
Vor der Unterschrift des Mietvertrags: Prüfe, wer sich bindet.
Vor der Unterschrift des Mietvertrags: Prüfe, wer sich bindet.
123rf

von Stephan Fliri, Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis und Leiter der Immobilienabteilung der Treuhand Center AG

Wohnungs- und Hausbesitzer, welche ihre Immobilie vermieten möchten, sollten bei der Wahl des Mieters einiges beachten und den Aufwand einer sauberen Abklärung nicht scheuen. Der Wunschmieter sollte in der Lage sein, die Miete zu bezahlen und Sorge zum Mietobjekt zu tragen. Allfällige Differenzen zwischen dem neuen Mieter und den bestehen-den Anwohnern können durch eine saubere Abklärung nicht ganz vermieden, jedoch verringert werden. 

Festlegung Mietzins und Nebenkosten

Für die Festlegung des Mietzinses spielt der Markt eine wesentliche Rolle. Auf gängigen Plattformen kann nach ähnlichen Angeboten gesucht werden, die in Grösse, Ausbaustandard sowie Standort mit dem Objekt vergleichbar sind. Bei der Festlegung der Nebenkosten sind die letzten drei Liegenschaftsabrechnungen relevant, um die nötigen Positionen zu ermitteln, welche als Nebenkosten ausgewiesen werden dürfen. Daraus wird in der Folge der Durchschnitt berechnet. Die Abrechnung kann vereinfacht werden, indem für die einzelnen Positionen Pauschalen eingesetzt werden. Somit entfällt das jährliche Erstellen einer detaillierten Abrechnung. 

Sicherheit dank Depot/Kaution

Die Einforderung eines Mietzinsdepots auch Mietkaution genannt, ist ebenfalls von Vorteil und bringt eine zusätzliche Sicherheit. Hier ist zu beachten, dass maximal drei Monatsmieten (inklusiv Nebenkosten) als Depot/Kaution zulässig sind.

Inserat mit Fotos erhöht Chancen

Im Internet stehen viele Anbieter zur Verfügung, um ein Wohnungsinserat zu erfassen. Es empfiehlt sich jedoch, eine Internetplattform zu wählen, welche auch durch die meisten ortsansässigen Verwaltungen genutzt wird. Ansprechende Wohnungsfotos (hell und einheitlich) mit allfälliger Ergänzung eines Grundrisses sind unabdingbar und steigern die Vermietungschancen. Die Fotos sollten von guter Qualität sein und einen Eindruck der Wohnung vermitteln. Werden die Fotos in bewohntem Zustand gemacht, empfiehlt es sich, störende Gegenstände aus dem Bild zu räumen. In der Regel klicken Interessenten die Details nur dann an, wenn auch Fotos der zu vermietenden Wohnung vorhanden sind.

Die Interessenten kennenlernen

Die Zeit für einen Besichtigungstermin ist in jedem Fall gut investiert. Denn bei der Vermietung eines Objekts zählt ebenso der erste Eindruck. Gerade bei Vermietungen an private Personen ist die Sympathie keine Nebensache. Auf keinen Fall sollte eine Wohnung ohne persönliches Kennenlernen respektive ohne eine Wohnungsbesichtigung vermietet werden. 

Mietgesuch/Anmeldeformular

Vor einer Mietzusage wird dringend geraten, dem Interessenten ein Mietgesuch zuzustellen, welches ausgefüllt, unter-zeichnet und mit einem aktuellen Betreibungsauszug einzureichen ist. Dieses Formular ist von grosser Wichtigkeit, denn damit erhält der Vermieter in schriftlicher Form wichtige Informationen über den zukünftigen Mieter und kann auch weitere Abklärungen treffen. Vorlagen für Mietgesuche können bei verschiedenen Anbietern im Internet heruntergeladen werden. 

Wichtige Fragen vor der Mietvergabe

Welches sind aufgrund des ausgefüllten Mietgesuchs die wichtigsten Abklärungen, die getätigt werden müssen? Einzuholende Informationen bei der aktuellen Verwaltung: Waren die Mietzinszahlungen immer pünktlich und sind keine offenen Mieten vorhanden? Sind Reklamationen pendent oder gab es besondere Probleme mit dem Mieter? Stimmt der angegebene Mietzins auf dem Mietgesuch mit der aktuellen Miete überein? Wurde das Mietobjekt bereits gekündigt und wie lange dauert die Mietzinshaftung noch? Informationen beim Arbeitgeber (wichtig: nur auskunftsberechtigte Personen anfragen): Besteht eine Festanstellung? Stimmt das angegebene Einkommen auf dem Mietgesuch? Ist das Arbeitsverhältnis ungekündigt sowie unbefristet? Finanzielle Aspekte: Wichtig ist auch, den aktuellen Betreibungsauszug zu prüfen. Als Faustregel gilt weiter, dass die Miete ein Drittel des Einkommens nicht übersteigen soll. Haustiere/Instrumente: Welche Haustiere hält der Mietinteressent und sind diese in der Wohnung erlaubt? Spielt der zukünftige Mieter ein Instrument und wenn ja, welches? 

Sind diese Punkte geklärt und entspricht der Mieter den Vorstellungen, kann ein Mietvertrag ausgestellt werden.
 

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