×

Im Denkmalschutz braucht es ein Miteinander

Um bedeutende Ortsbilder, Gebäudegruppen oder Einzelbauten besser zu schützen, werden solche auf Basis von Gesetzesvorgaben inventarisiert. Oft werden die Grundeigentümer ungenügend über eine allfällige Aufnahme in dieses Inventar informiert.

Wohnen
Sponsored Content
06.08.19 - 15:45 Uhr
Ein Riegelhaus mit schutzwürdiger Bausubstanz
Ein Riegelhaus mit schutzwürdiger Bausubstanz
ZVG HEV

von Reto Nick, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Graubünden sowie Redaktor der Zeitschrift «Bündner Wohneigentum»

Die Bündner Baukultur umfasst ein breites Spektrum an Bauwerken. Ihnen gebührt besondere Aufmerksamkeit. Heute sind insgesamt 4869 sogenannte «Bündner Baudenkmäler» geschützt. Aufgrund von Bundesvorgaben soll nun ein umfassendes, kantonsweites Inventar erstellt werden. Gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz erstellt und führt der Kanton Graubünden systematisch ein Inventar von schutzwürdigen Ortsbildern, Gebäudegruppen und Einzelbauten. Die Inventarisierung bildet dabei die Grundlage für die Erhaltung und die Pflege des baulichen Kulturerbes.

Oft zu späte Benachrichtigung

Zurzeit werden aufgrund von Aussenbesichtigungen die Inventarlisten der Bauten für das gesamte Kantonsgebiet erstellt. Das Inventar wird von der betreffenden Gemeinde beurteilt und anschliessend öffentlich aufgelegt. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden jedoch oft nicht direkt benachrichtigt. Dies führt dazu, dass diese häufig erst bei einem Verkauf der Liegenschaft oder bei baulichen Massnahmen erfahren, dass ihr Gebäude schutzwürdigen Charakter hat. Oft sinkt dadurch das Käuferinteresse und bauliche Verzögerungen sind die Folge.

Der Erhalt des baukulturellen Erbes steht nicht zur Diskussion, ebenfalls nicht die Inventarisierung an sich. Hingegen ist die Information der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ungenügend.

Vorstoss im Grossen Rat

Aus diesem Grund hat Grossrat Thomas Bigliel einen Vorstoss eingereicht, welcher die Regierung damit beauftragt, die Inventarisierung so zu regeln, dass die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer – aber auch die mit der Ortsplanung betreuten Gemeindebehörden – von Beginn an in den Inventarisierungsprozess einbezogen werden. Der Vorstoss wurde in der Junisession mit 82 zu 30 Stimmen überwiesen.

Allerdings wird die Umsetzung dieses Grossratsbeschlusses eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb folgende Empfehlung: Die Inventarlisten werden in der Gemeinde angeschlagen oder im Amtsblatt publiziert. Eine direkte, schriftliche Information der Hauseigentümer erfolgt nur selten. Grundeigentümer werden darum aufgefordert, die Inventarlisten regelmässig zu konsultieren, um zu erfahren, welche Liegenschaften betroffen sind.

Schützenswerte Ortsbilder

Parallel zu diesen denkmalpflegerischen Massnahmen, welche vor allem einzelne Objekte betreffen, wurde kürzlich vom Bund die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Visos) abgeschlossen. Beim Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder von nationaler Bedeutung (Isos) geht es um ganze Ortsbilder. Das Isos ist eine die gesamte Schweiz abdeckende Bestandesaufnahme im Auftrag des Bundesamts für Kultur. Heute umfasst dieses Inventar 1274 Objekte, in der Regel Dauersiedlungen mit mindestens zehn Hauptbauten, die auf der ersten Ausgabe der Siegfriedkarte vermerkt und auf der Landeskarte mit Ortsbezeichnung versehen sind.

Widersprüche und Zielkonflikte

Grundsätzlich ist eine Revision der Visos zu begrüssen. Allerdings bestehen zurzeit Widersprüche und Zielkonflikte zur Raumplanung. Das Raumplanungsgesetz sieht eine Siedlungsverdichtung nach innen vor. Das Isos will schützenswerte Ortsbilder erhalten.

Das Ziel der Revision muss sein, zu klären, wie bei einer Interessenabwägung zwischen Erhaltungsziel und anderen Interessen (beispielsweise eine Siedlungsverdichtung nach innen) vorgegangen werden muss. Man darf gespannt sein, wie dieser Spagat gelingt.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Wohnen MEHR