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Heisses und trockenes Wetter begünstigt die Aktivitäten von Wespen. Diese fühlen sich von bunten Stoffen und vom Geruch vieler Speisen angezogen. Die Tiere haben es vor allem auf Süsses und Grilladen abgesehen und vermiesen so häufig die Grillparty im Freien. Zu klären ist auch, wer für die Entfernung von Wespennestern bezahlen muss.

Wohnen
Südostschweiz
27.08.18 - 11:00 Uhr
Wohnen
Herbstliche Wespenplage – wie kann man sie bekämpfen, was ist sonst zu beachten?
Bild jcbeni_Pixabay

Thomas Oberle / Jurist beim Hauseigentümerverband (HEV) Schweiz

Wer auf eine sich nähernde Wespe falsch reagiert, muss damit rechnen, gestochen zu werden. Fachleute empfehlen darum, Ruhe zu bewahren und hektische Bewegungen zu vermeiden. Normalerweise seien Insekten auf Nahrungssuche alles andere als aggressiv. Das ist leichter gesagt als getan, reagieren doch viele Menschen mit Angst auf die Insekten. Was gilt es sonst noch zu beachten?

Erst nach dem Eindunkeln grillen
Süssigkeiten, zuckerhaltige Getränke sowie Fleischwaren sollten nicht offen im Freien herumliegen. Wespen werden zudem von bunter Kleidung und starken Parfums, aber auch von Deodorants, Shampoos und Sonnencremes angezogen. Es sollte also sowohl auf bunte Kleidung als auch auf die Verwendung der genannten Mittel verzichtet werden. Die Tiere lassen sich allenfalls vom Esstisch weg zu einer benachbarten Futterstelle weglocken, zum Beispiel zu einem Teller mit reifen Früchten. Eine solche Futterstelle sollte erst aufgestellt werden, wenn die Wespen bereits in der Nähe sind, weil sie ansonsten direkt angelockt werden. Wespen verschwinden häufig bei Eintritt der Dunkelheit. Der Grillanlass sollte also wenn möglich erst dann beginnen.

Wer bezahlt Schädlingsbekämpfer?
Grosse Wespennester lassen sich in der Regel nur durch Fachleute entfernen, seien dies spezialisierte Schädlingsbekämpfungsfirmen oder in gewissen Gemeinden die Feuerwehr. In diesem Zusammenhang stellt sich in Mietverhältnissen die Kostenfrage. Der Mieter ist nur für den kleinen Unterhalt zuständig. Kleine Nester, die leicht zugänglich sind, muss der Mieter selbst bekämpfen, beispielsweise mit einem Insektizidspray. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn es um die Bekämpfung einzelner Wespen in der Wohnung geht. Grosse Wespennester, welche aufgrund ihres Standortes eine akute Bedrohung für den Mieter darstellen, stellen einen Mangel an der Mietsache dar. In solchen Fällen ist grundsätzlich der Vermieter für deren Beseitigung und die Kostentragung verantwortlich. Der Mieter darf allerdings in der Regel entsprechende Aufträge nicht selbst erteilen, sondern muss dies dem Vermieter überlassen. Ist allerdings Gefahr im Verzug, etwa weil der Mieter auf Stiche allergisch reagiert und mit schweren Gesundheitsschäden rechnen muss, so kann er ausnahmsweise selbstständig die Beseitigung auf Kosten des Vermieters in die Wege leiten. Bei Eigentumswohnungen muss die Eigentümergemeinschaft für die Entfernung von Nestern im allgemeinen Bereich (Dachstock, Aussenfassade, Garten) bezahlen, der einzelne Eigentümer dagegen bei Nestern im Balkonbereich und in den Rollladenkästen.

Schlupflöcher abdichten
Wespen, Bienen und Hornissen nisten vorzugsweise an Stellen, die vor Wettereinflüssen geschützt sind. In menschlichen Siedlungen sind dies alle Vorsprünge, Nischen, Ritzen und Hohlräume, die gross genug und trocken sind. Besonders beliebte Nistplätze sind Hohlräume im Dachstuhl und undichte Rollladenkästen.
Um den Insekten das Einnisten zu verunmöglichen, sollten daher alle Löcher und Hohlräume am Haus, auf den Balkonen und Terrassen abgedichtet oder verschlossen werden. Bei der Abdichtung von Rollladenkästen ist darauf zu achten, dass genügend Bewegungsspielraum für den Laden vorhanden ist.

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