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Neu definierte Minergiestandards und neue Bedingungen für Fördermittel

Die seit dem 1.1.2017 geltende Revision der Energieverordnung des Kantons Graubünden (BEV) hat zur Folge, dass bestehende Förderbestandteile überarbeitet und neu definiert worden sind. Die Kantone lösen das nationale Gebäudeprogramm ab und die Fördermittel werden deutlich erhöht. «Minergie» definiert zeitgleich die Gebäudestandards neu.

Wohnen
Südostschweiz
06.01.17 - 09:31 Uhr
Wohnen
Neu definierte Minergiestandards und neue Bedingungen für Fördermittel
Bild zVg

Clelia Lento / Projektleiterin Energieeffizienz, Amt für Energie und Verkehr Graubünden

Neu sind die Kantone für die Förderung der Gebäudehülle zuständig – sei es im Rahmen einer Teil- oder Gesamtsanierung. Das bedeutet, dass Gesuchsteller sämtliche Anträge für Massnahmen an der Gebäudehülle an den Kanton Graubünden richten können. Förderbeiträge werden pro Quadratmeter sanierte Fläche ausgerichtet, sofern die Massnahmen den energetischen Anforderungen entsprechen.
Eine Gesamtsanierung liegt vor, wenn alle drei Hauptflächen eines Gebäudes (Fassade, Fenster, Dach/Estrichboden) gleichzeitig erneuert und die Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Der Bonus für die Gesamtsanierung basiert auf der Förderung für die Wärmedämmung von Fassade und Dach, Wand und Boden gegen Erdreich. Diese Bauteilflächen werden mit dem doppelten Beitrag gefördert.

Verbrauch reduzieren/Fossile ersetzen
Der Energieverbrauch im Gebäude soll durch eine effiziente Energieerzeugung reduziert werden. Fossile Energien wie Öl und Gas, aber auch Elektroheizungen sollen durch erneuerbare Energien ersetzt werden. Der Kanton Graubünden richtet Förderbeiträge an haustechnische Anlagen aus, wenn das bestehende Gebäude mindestens fünf Jahre alt ist.
Unterstützt werden in diesem Zusammenhang Holzfeuerungen, Wärmepumpen-, thermische Solar- und Komfortlüftungsanlagen sowie Anschlüsse an Fernwärmenetze und Wärmeverbünde.

Bauten mit Vorbildcharakter
Beitragsberechtigt sind Neubauten/Ersatzneubauten mit Vorbildcharakter. Das Gebäude muss dem «Minergie-P» oder einem gleichwertigen Standard entsprechen.

Ziel: Nutzungsgradverbesserung
Beiträge für Nutzungsgradverbesserungen sind in gewerblichen oder industriellen Prozessen möglich. Mit den geplanten Massnahmen muss der Nutzungsgrad um mindestens 25 Prozent verbessert werden.

Gebäudeenergieausweis
Für die Erstellung eines Gebäudeenergieausweises der Kantone mit Beratungsbericht (Geak Plus) werden ebenfalls Förderbeiträge gewährt.

Antrag vor Baubeginn stellen
Auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr sind die Anforderungen und die Förderbedingungen aufgeführt. Die Gesuchsteller werden gebeten, die Massnahmen online zu erfassen und sämtliche Gesuchsunterlagen inklusive Beilagen per Post einzureichen. Eine der wichtigsten Fördervoraussetzung ist, dass sämtliche Gesuche vor Bau-/Installationsbeginn eingereicht werden. Mit den Umsetzungsmassnahmen darf erst begonnen werden, wenn eine Förderzusicherung vorliegt. Rückwirkend wird keine Förderung gewährt.

Schärfere Anforderungen für Minergie
Die drei bekannten Gebäudestandards «Minergie», «Minergie-P» und «Minergie-A» sind umfassend überarbeitet worden. Sie stehen weiterhin für Neubauten und Sanierungen zur Verfügung und erfüllen bereits jetzt in allen Kantonen die Vorschriften der neuen Energiegesetzgebung (Muken 2014). Selbst produzierter Strom wird deutlich differenzierter bewertet. Weiter wird ein Monitoring verlangt und eine Gesamtenergiebilanz eingeführt. Auch die Qualitätssicherung wird noch stärker gewichtet als bisher. Damit bleibt «Minergie» auch weiterhin Vorreiter für qualitativ hochwertige, komfortable Gebäude. Die Grund- und Update-Kurse vermitteln die Grundlagen und Neuerungen in kompakter Form für Baufachleute aus Planung und Ausführung.

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