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Feuerpolizeiliche Weisungen: Was darf im Treppenhaus deponiert werden?

Jedes Mehrfamilienhaus besitzt gemeinschaftlich genutzte Areale, zum Beispiel einen Parkplatz, den Eingangsbereich oder das Treppenhaus. Immer wieder kommt es hier zu Konflikten, was denn nun in diesen Gemeinschaftsbereichen erlaubt ist und was nicht.

Wohnen
Südostschweiz
04.01.17 - 09:58 Uhr
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Feuerpolizeiliche Weisungen: Was darf im Treppenhaus deponiert werden?

CO2 Kommunikation

Doch dabei muss nicht nur die jeweils individuelle Hausordnung berücksichtigt werden, sondern auch die allgemeinen feuerpolizeilichen Weisungen. Was also dürfen Sie gemäss Brandschutzverordnung im Treppenhaus deponieren und was nicht?

Achtung: Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den feuerpolizeilichen Weisungen weitere Regelungen und Verbote in der jeweiligen Hausordnung oder im Mietvertrag vereinbart sein können.

Treppenhäuser sind die wichtigsten Fluchtwege
Viele Menschen erfreuen sich an jahreszeitlich angepasster Dekoration vor der Haustüre oder nutzen den Platz im Treppenhaus, damit sie die schmutzigen oder nassen Schuhe nicht in der Wohnung lagern müssen. Das Problem an der Sache ist: Das Treppenhaus ist der wichtigste Fluchtweg, da Aufzüge gemeinhin im Brandfall nicht benutzt werden dürfen. Auch Feuerleitern an den Aussenwänden, wie sie zum Beispiel in New York vielfach zu finden sind, gehören in der Schweiz eher zur Ausnahme als zur Regel. Sollte also ein Feuer ausbrechen, muss der Flur leer sein, um eine schnelle Evakuierung der Bewohner zu ermöglichen und zugleich die Zugangswege für Rettungspersonal freizuhalten. Zudem sollten hier keine Gegenstände oder brennbaren Stoffe gelagert werden, die den Brand zusätzlich anfeuern oder beschleunigen könnten. Es gelten daher folgende Grundsätze:

  • Die Treppenhäuser müssen problemlos passierbar sein.
  • Alle im Treppenhaus angebrachten Löscheinrichtungen, wie zum Beispiel Feuerlöscher, müssen unbedingt freigehalten werden.

  • Brennbare Materialien dürfen daher weder bei Ausgängen, noch in Treppenhäusern, auf Liftvorplätzen oder Zwischenpodesten gelagert werden.

Verbotene Gegenstände und Materialien im Treppenhaus
Doch welche sind nun eigentlich brennbare Materialien? Und welche Gegenstände sind konkret im Treppenhaus verboten? In Treppenhäusern nicht (!) erlaubt sind:

  • Pflanzen

  • Brennholz

  • Altpapier

  • Gasflaschen

  • Wand- und Deckenverkleidungen

  • brennbare Teppiche

  • Hausrat

  • Kinderwagen

Natürlich bedeutet dies nun nicht, dass Sie den Kinderwagen fortan im Keller parken und das schlafende Kleinkind in die Wohnung tragen müssen. Bei den Verboten handelt es sich lediglich um die Lagerung der genannten Materialien und Gegenstände im Treppenhaus. Der kurzfristige Transport von und zur Wohnungstüre sind natürlich erlaubt.

Im Zweifelsfall gilt: Genehmigung des Vermieters einholen
Verboten sind zudem alle sperrigen oder schweren Gegenstände, welche ein Hindernis im Treppenhaus darstellen könnten, selbst wenn diese aus nicht brennbaren Materialien bestehen. Auch die aus Stein gefertigte Buddha Statue aus Ihrem Asienurlaub darf also nicht ohne Weiteres im Treppenhaus deponiert werden. Und ja, auch für ein simples Schuhregal benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung. Am einfachsten ist es daher stets, wenn Sie

  1. entweder das Treppenhaus gänzlich frei lassen

  2. oder sich für den jeweiligen Gegenstand eine Genehmigung des Vermieters einholen.

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