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Wie Eigentümerinnen und Eigentümer die amtliche Wertermittlung beurteilen

Das Amt für Schätzungswesen Graubünden (ASW) ermittelt Grundstückwerte von überbauten Liegenschaften nach Marktkriterien. Eine bei den Eigentümerinnen und Eigentümern im Kanton durchgeführte Umfrage zeigt interessante Ergebnisse.

Wohnen
Südostschweiz
11.08.16 - 13:47 Uhr
Wohnen
Um ein Grundstück richtig schätzen zu können, sind Besichtigungen sehr wichtig.
Bild Archiv SO GR

Romano Kunz / Dienststellenleiter beim Amt für Schätzungswesen Graubünden

Im Frühling 2016 erhielten 820 Eigentümerinnen und Eigentümer nebst der Schätzung einen Beurteilungs-bogen. Aufgrund der sehr guten Rücklaufquote von 32 Prozent können wichtige Aussagen getroffen werden, um weiterhin eine gute und effiziente Dienstleistung zu bieten. Die Auswertung erfolgte anonym durch eine begleitete Arbeitsgruppe von HTW-Studenten.

Besichtigungen sind wichtig
Schätzer in der Privatwirtschaft halten sich an den Grundsatz: Keine Schätzung ohne Besichtigung. Dies gilt beim ASW ebenfalls für Antragsschätzungen also bei Schätzpflicht wie beispielsweise bei Neu- und Umbauten. Die wiederkehrenden Revisionsschätzungen werden zu rund einem Drittel der Fälle besichtigt. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erachten eine Besichtigung zu 65 Prozent als wichtig, damit eine Schätzung korrekt vorgenommen werden kann. Für die meisten, nämlich 77 Prozent, spielt der Tag der Besichtigung keine Rolle. Am ehesten wird der Freitag und der Mittwoch gewünscht. Die über 60-Jährigen und die unter 45-Jährigen wünschen Besichtigungen vorwiegend zwischen 9 und 11 Uhr sowie zwischen 14 und 17 Uhr, die Alterskategorie der 45 bis 60-Jährigen bevorzugt eher Randzeiten. Obschon nur sieben Prozent der Befragten die Besichtigung als einen starken oder eher starken Eingriff in ihre Privatsphäre betrachten, sind dies genug Stimmen, um diesem Punkt auch in Zukunft die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Werte entsprechen dem Markt
Rund ein Viertel der Befragten fühlten sich nicht befähigt, die ermittelten Werte zu beurteilen. Die Übrigen haben den Neu- und Zeitwert zu 74 Prozent als korrekt beurteilt und zu je 13 Prozent als zu hoch oder zu tief. Der Mietwert wurde zu 63 Prozent als korrekt, zu 32 Prozent als zu hoch und zu 5 Prozent als zu tief erachtet. Beim Verkehrswert fiel das Resultat ausgeglichener aus: mit 69 Prozent korrekt, 18 Prozent zu hoch und 13 Prozent zu tief. Die Werte werden damit erfreulicherweise mehrheitlich als korrekt beurteilt. Aus dem Beschwerdewesen ist bekannt, dass die Werte vor allem dann in Frage gestellt werden, wenn sie seit der letzten Schätzung deutlich angestiegen sind. Speziell die Verkehrswerte können im Zeitraum von rund zehn Jahren, bei grossen Preisanstiegen aufgrund höherer Nachfrage, deutlich steigen. Zudem sei darauf hingewiesen, dass sämtliche wertbildenden Umstände berücksichtigt werden, so beispielsweise eine Nutzungsbeschränkung als Erstwohnung.

Weitere wichtige Erkenntnisse
Die Mehrheit der Befragten erachtet den Umfang der Schätzungsverfügung als richtig. Die Höhe der Gebühren wird vorwiegend als angemessen oder sogar als günstig beurteilt. Nur wenige Stimmen sind der Meinung, die Schätzungsgebühren seien zu hoch. Das Amt plant, ein Online-Kundenportal anzubieten, stösst dieses Anliegen doch bei über der Hälfte der Befragten auf Interesse. Knapp die Hälfte der Befragten erachtet das Intervall des bestehenden 10-Jahres-Rhythmus für Revisionsschätzungen als richtig, die übrigen tendieren eher zu einem längeren Rhythmus. Der Gesamteindruck des Amts, sei es bei der Besichtigung oder im Kontakt mit dem Sekretariat, wurde mit 68 Prozent als gut oder sehr gut bewertet, zu 30 Prozent in Ordnung und zu zwei Prozent als ungenügend. Dies spornt an, auch weiterhin eine sehr gute Dienstleistung anzubieten.

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