Hindernisfrei bauen: Nicht nur Norm, auch Respekt
Das Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten (BehiG) verlangt, dass Bauten und Anlagen so gestaltet werden, dass auch Menschen mit einer Behinderung freien Zugang haben und sie von ihnen benutzt werden können. Dies betrifft Vorhaben zum Neubau, Umbau und Umnutzung von Bauten.
Das Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten (BehiG) verlangt, dass Bauten und Anlagen so gestaltet werden, dass auch Menschen mit einer Behinderung freien Zugang haben und sie von ihnen benutzt werden können. Dies betrifft Vorhaben zum Neubau, Umbau und Umnutzung von Bauten.
Urs Mugwyler / Bauberater bei Pro Infirmis, Fachstelle für hindernisfreies Bauen
Insbesondere öffentlich zugängliche Bauten wie z.B. Restaurants, Hotels, Banken, Verkaufsgeschäfte, Kinos, Museen, Sportanlagen, aber auch Gartenanlagen, Schulen und Arztpraxen sind hindernisfrei zu gestalten. Eine weitere ganz wichtige Gruppe von Bauten sind ganz offensichtlich Wohnbauten, wobei der Gesetzgeber die Anforderung zum behindertengerechten Zugang erst an Mehrfamilienhäuser ab acht Wohnungen stellt.
Hindernisfreie Bauten dienen allen
Oft herrscht ein Unbehagen bzw. eine Abneigung gegenüber den Anforderungen zum hindernisfreien Bauen. Nicht selten werden diese nur halbherzig oder gar nicht erst umgesetzt. Dabei wird gerne auf die vermeintlichen finanziellen Auswirkungen verwiesen, die unerwünscht seien. Gerade im Rahmen von Neubauten sind diese finanziellen Auswirkungen bei einer frühzeitigen Berücksichtigung der Anliegen und Vorschriften tatsächlich nur sehr klein in Bezug auf die jeweiligen Bausummen. Ausserdem werden für gestalterische Massnahmen oft viel höhere Kosten in Kauf genommen, als dies je für den hindernisfreien Bau infrage kommt. Bei Umbauten wird im Rahmen der Verhältnismässigkeit auf die Kosten zudem Rücksicht genommen. Die Bauberatungsstelle der Pro Infirmis berät Architekten, Gemeinden und Private und prüft kantonsweit Baugesuche auf die Einhaltung der massgebenden Vorschriften. Aber eigentlich geht es nur «äusserlich» darum, die Einhaltung der Norm zu prüfen. In Wirklichkeit geht es darum, dass wir eine bebaute Umwelt bekommen, die allen Menschen zugänglich ist, egal ob behindert oder nicht, ob alt oder jung.
Hindernisfreie Bauten dienen allen gleich gut, bevorzugen und benachteiligen niemanden. Das Bauen ohne unnötige Hindernisse ist vielmehr ein Ausdruck von zeitgemässem Planen und Erstellen von Gebäuden. Hindernisfrei zu bauen sollte eigentlich nichts Besonderes mehr sein, sondern heutzutage eigentlich nur noch «state of art», also etwas Selbstverständliches sein.
Respekt gegenüber Schwächeren
Es ist aber auch nicht so, dass es sich beim hindernisfreien Bauen nur wieder um noch ein Gesetz oder eine Norm handelt, die es einzuhalten gilt. Es geht doch in erster Linie um Menschen und somit um den Respekt gegenüber schwächeren und benachteiligten Mitmenschen, mit denen wir zusammenleben.
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