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Das WEF sorgt für offene Läden

Eigentlich müssten im Mai die Läden in Davos jeweils am Sonntag geschlossen haben. Doch für das WEF macht die Gemeinde eine Ausnahme. Am nächsten Sonntag sowie an Auffahrt dürfen die Geschäfte ihre Türen öffnen.

Andri
Dürst
19.05.22 - 17:00 Uhr
Wirtschaft
Für einige Ladenbetreiber ist die Frage nach Sonntagsverkäufen obsolet, da sie ihre Flächen während des Jahrestreffens weitervermieten.
Für einige Ladenbetreiber ist die Frage nach Sonntagsverkäufen obsolet, da sie ihre Flächen während des Jahrestreffens weitervermieten.
ad

«Sechs Tage sollst du arbeiten, am siebten Tag sollst du ruhen», heisst es im Alten Testament. Analog dazu gilt auch das Arbeitsrecht. «Grundsätzlich ist die Sonntagsarbeit schweizweit verboten», erklärt Conradin Menn, Rechtskonsulent der Gemeinde, auf Anfrage. «Bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern können durch Verordnung unter anderem ganz oder teilweise vom Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen und entsprechenden Sonderbestimmungen unterstellt werden, soweit dies mit Rücksicht auf ihre besonderen Verhältnisse notwendig ist (Art. 27 Abs. 1 ArG). Dies insbesondere auch bei Betrieben, die den Bedürfnissen des Fremdenverkehrs dienen (Art. 27 Abs. 2 lit. c ArG). Nach Art. 25 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 2 ArGV 2 dürfen Angestellte zur Bedienung der Kundschaft in Betrieben in Fremdenverkehrsgebieten, die der Befriedigung spezifischer Bedürfnisse der Touristen dienen, deshalb während der Saison ohne behördliche Bewilligung ganz oder teilweise an Sonntagen (beziehungsweise nach Art. 7 EGzArG an den Sonntagen gleichgestellten Feiertagen) beschäftigt werden», so der Jurist.

Bedürfnis besteht

Doch was gilt als «Saison»? Menn erklärt dazu: «Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit KIGA hat die Saisons für die obgenannten Verhältnisse definiert: Wintersaison vom 1. Dezember, eventuell vom ersten Adventwochenende, bis Ende April. Sommersaison von Anfang Juni bis Ende Oktober». Ausserhalb dieser Zeiten sei die Beschäftigung von Personal an Sonntagen (und den Sonntagen gleichgestellten Feiertagen) untersagt (da dann Zwischensaison ist). Klar ist also: «Das diesjährige WEF findet somit in der Zwischensaison statt, auch wenn der Ort voll belegt ist. Deshalb musste die Gemeinde den 22. und 26. Mai zu Sonntagen erklären, an denen Arbeitnehmende in den Verkaufsbetrieben auf dem Gebiet der Gemeinde Davos ohne Arbeitszeitbewilligung beschäftigt werden dürfen». Diese Möglichkeit habe die Gemeinde in beschränktem Umfang. Davon mache sie nun Gebrauch. Der Rechtskonsulent begründet den Entscheid wie folgt: «Wegen der sehr hohen Auslastung des Ortes während dem Jahrestreffen des WEF besteht bei den örtlichen Verkaufslokalen ein Bedürfnis, Arbeitnehmende ohne spezielle Arbeitszeitbewilligung beschäftigen zu können».

Beim Detailhandel zufrieden

Beim Verein Shopping Davos ist man erfreut über diese Möglichkeit, wie deren Präsident Adrian Weber auf Anfrage mitteilt: «Es ist sicher positiv, wenn man an zusätzlichen Tagen geöffnet haben kann. Vor allem finde ich es einen Mehrwert für Kunden und Gäste». Doch wird von der Möglichkeit der Sonntagsverkäufe überhaupt Gebrauch gemacht? Weber dazu: «Schwierig zu sagen, ein paar Mitglieder machen davon sicher Gebrauch, andere interessiert das weniger. Dies ist sehr individuell, je nach Branche und Bedürfnissen der einzelnen Geschäfte».

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