Einfacherer Zugang zu Grundstückinformationen
Um an Informationen über ein bestimmtes Grundstück zu gelangen, muss aktuell viel Büroarbeit gemacht werden. In Zukunft soll das anders aussehen, bestimmt der Regierungsrat Graubünden.
Um an Informationen über ein bestimmtes Grundstück zu gelangen, muss aktuell viel Büroarbeit gemacht werden. In Zukunft soll das anders aussehen, bestimmt der Regierungsrat Graubünden.
Gesetze, Verordnungen und behördliche Einschränkungen: Wer an Grundstückinformationen kommen will, muss erst daran vorbeikommen. Das möchte der Kanton Graubünden nun ändern: Der Regierungsrat setzt sich für einen vereinfachten Zugang zu solchen Informationen ein.
Um den Zugang zu den Grundstückverzeichnissen einfacher zu machen, müssen diese erst zusammengefasst und öffentlich zugänglich gemacht werden – bis Ende 2019 soll das erledigt sein. Um das zu ermöglichen, genehmigt der Bündner Regierungsrat eine «Programmvereinbarung 2017-2019 des sogenannten ÖREB-Verzeichnisses (öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen)» zwischen dem Bund und dem Kanton.
Für Graubünden entstehe damit gegenüber der heutigen Situation ein Mehrwert: Die wichtigsten Grundstückverzeichnisse sind dann «zentral und einfach zugänglich», was vor allem für die Privatwirtschaft und auch für die Behörden eine «erhebliche Vereinfachung» bedeutet.
In der ersten Phase werden nun auf Bundesebene die 17 wichtigsten Eigentumsbeschränkungen aus acht Bereichen in das neue Verzeichnis aufgenommen: belastete Standorte, Eisenbahnen, Flughäfen, Grundwasserschutz, Lärm, Nationalstrassen, Raumplanung und Wald.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.