Kommission will Sonderjagdinitiative für ungültig erklären
Die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (Kuve) des Kantons Graubünden hat die Botschaft der Regierung betreffend Sonderjagdinitiative vorberaten und beantragt diese für ungültig zu erklären.
Die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (Kuve) des Kantons Graubünden hat die Botschaft der Regierung betreffend Sonderjagdinitiative vorberaten und beantragt diese für ungültig zu erklären.
Chur. – Die Kommission für Umwelt, Verkehr und Energie (Kuve) hat unter dem Vorsitz von Andreas Felix und im Beisein von Regierungsrat Mario Cavigelli die Botschaft zur Kantonalen Volksinitiative zur Abschaffung der Sonderjagd (Sonderjagdinitiative) vorberaten. Die Kommissionsmehrheit beantragt dem Grossen Rat die Sonderjagdinitiative für ungültig zu erklären. Dies teilte die Standeskanzlei Graubünden mit.
Damit folgt die Mehrheit der Kommission dem Antrag der Regierung. Eine Kommissionsminderheit tritt für die Gültigkeit der Initiative ein. Die Volksinitiative verlangt eine Teilrevision des Jagdgesetzes. Demnach müssten die Abschusspläne neu während der ordentlichen Jagd erfüllt werden. Auf eine Regulierung der Wildbestände im Rahmen einer Sonderjagd ist zu verzichten. Als Ausgleich soll die Hochjagd um vier Tage von 21 auf 25 Tage verlängert werden und mit Unterbrüchen bis maximal Ende Oktober dauern.
Im Februar im Grossen Rat
Die Kommissionsmehrheit gelangte bei der Prüfung der Sonderjagdinitiative auf ihre Rechtsgültigkeit zum Schluss, dass sie in einem offensichtlichen Wiederspruch zum übergeordneten Bundesrecht (Jagdgesetz und Waldgesetz) steht. Dies aufgrund eines von der Regierung veranlassten Rechtsgutachtens und eines wildbiologischen Gutachtens sowie der zusätzlichen Erläuterungen der Regierung an der Kommissionssitzung.
Der Grosse Rat behandelt die Sonderjagdinitiative in der Februarsession. Sie war im Herbst zustande gekommen («suedostschweiz.ch» berichtete) daraufhin stellte ein Gutachten fest: Die Sonderjagdinitiative verstösst nicht gegen Bundesrecht. (so)
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.