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Sonderjagd-Gegner: Die Initiative verstösst nicht gegen Bundesrecht

Die Sonderjagd-Initiative wurde Ende August trotz 10 299 gültigen Unterschriften für ungültig erklärt. Sie sei bundesrechtswidrig, argumentierte die Bündner Regierung. Das Komitee «Ja zur Abschaffung der Sonderjagd» präsentiert jetzt ein Gegengutachten.

Südostschweiz
04.12.14 - 14:08 Uhr

Landquart. – Die Frage der Ungültigerklärung sei keine politische Frage, sondern eine rechtliche, sagte Michael Kneller am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Landquart. Die Sonderjagd-Gegner haben den Juristen aus Klosters mit einem neuen Gutachten beauftragt. Eines, das Klarheit schaffen soll.

Bis vor Bundesgericht

Das ausführliche Gutachten inklusive eines Leitfadens wird an die Bündner Grossräte verteilt. Sie sollen nach sorgfältiger Sichtung des Materials nochmals darüber entscheiden, ob die Sonderjagd-Initiative doch gültig ist. Ist die Antwort aber abschlägig, will das Komitee «Ja zur Abschaffung der Sonderjagd» ihr Begehren an das Verwaltungsgericht respektive Bundesgericht weiterziehen. (hap)  

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