Keine Wahlurne mehr am Samstag
Die Gemeinde reagiert auf diesen Trend und schafft die Urne am Samstag vor Wahlen und Abstimmungen ab.
Es wurden immer weniger: Mangels Beteiligung wurden die Urnen in Monstein (Dezember 2012), im Laret (Juni 2013), in Wiesen (Dezember 2015), in Frauenkirch (Dezember 2018), in Glaris (Dezember 2018) und in Davos Dorf (Juli 2019)auf Ersuchen der damaligen Fraktionsgemeinden aufgehoben. So verblieb die Urne im Rathaus am Platz, welche aber auch nicht wirklich stark frequentiert wurde. Die in der Eingangshalle aufgestellte Holzkiste verzeichnete bei den letzten Wahlen und Abstimmungen am Samstag 9 bis 12 Personen sowie am Sonntag (15. Mai) rund 25 bis 30 Personen. Diese Zahlen sind einem kürzlich erfolgten Beschluss des Kleinen Landrates (KL) zu entnehmen. Darin wird folgendes Fazit gezogen: «Die überwiegende Mehrheit der Stimmberechtigten nutzt die Möglichkeit der brieflichen Abstimmung. […] Bei den letzten Urnengängen betrug der Anteil der brieflichen Stimmabgaben in Davos (Rücklauf der Couverts per Post oder via Gemeindebriefkasten) über 98 Prozent. […] Ab September 2022 wird sogar das Briefporto für die Rücksendung des Abstimmungsmaterials vom Kanton Graubünden übernommen. Die briefliche Abstimmung wird dann noch attraktiver werden, da sie von den Stimmberechtigten komplett kostenlos durchgeführt werden kann.»
Dies veranlasste den KL nun, jeweils am Samstag vor Wahlen und Abstimmungen keine Urne mehr anzubieten. Nicht angetastet werden soll hingegen die Urne im Ordnungsamt, die jeweils von Mittwoch bis Freitag während den Bürozeiten zur Verfügung steht. Diese verursache keinen administrativen Mehraufwand, hält der KL fest. Ebenfalls nichts ändern wird sich an der Möglichkeit, am Wahl- oder Abstimmungssonntag selbst an die Urne zu gehen. Denn dieses Angebot ist vom Kanton her vorgeschrieben. Dazu heisst es im Beschluss: «Die Urne im Rathaus ermöglicht es allen Stimmberechtigten, die persönlich ihren Stimm- und Wahlzettel in eine Urne werfen möchten, dies in einem ruhigen, administrativ korrekten und würdigen Rahmen zu tun. Sind Fragen seitens anwesender stimmabgebender Personen vorhanden, steht – neben den Urnenwachen – am Abstimmungssonntag auch die Leitung des Stimmbüros stets für Auskünfte zur Verfügung. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen für die Urne am Abstimmungssonntag nur eine Öffnungszeit von 30 Minuten vor. Mit den gegenwärtigen 90 Minuten Öffnungszeit geht die Gemeinde weit über das gesetzliche Minimum hinaus.»
Durch die Aufhebung der Samstags-Urne könnten 560 Franken Personalaufwand pro Jahr eingespart und die schwierige Personalsuche für das Stimmbüro abgemildert werden.
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