Kapo hat kein Gehör für Tempo 30
Begonnen hat alles 2020. Die an der Dischmastrasse wohnhafte Sybille Bundy reichte bei der Gemeinde eine Petition ein, um ihrem Anliegen – eine Reduktion von Tempo 50 auf 30 – Gehör zu verschaffen. Denn die Familienmutter musste schon mehrere Male brenzligen Situationen zusehen. Das Problem: Viele Fahrzeuglenkende weichen zum Kreuzen auf das Trottoir aus, senken dabei aber ihr Tempo kaum. «Erst im September wurde ein zehnjähriger Junge von einem Auto gestreift und brach sich den Ellbogen», berichtete Bundy damals gegenüber der DZ.
Die Petition – die mit einer beachtlichen Unterschriftenzahl von 242 Signaturen eingereicht worden war – wurde daraufhin von der Gemeinde bearbeitet. Diese gab im Zuge dessen ein Verkehrsgutachten in Auftrag. Da die Kommune aber die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Dischmastrasse nicht nach eigenem Gusto ändern darf, wurde das Gutachten im Dezember 2021 der Kapo übergeben.
Wird alles besser?
Am 17. März erhielt man dann im Rathaus eine Antwort aus Chur. Man könne die Tempo-30-Zone nicht bewilligen, weil die Dischmastrasse verbreitert und das Trottoir mit hohen Randsteinen versehen werden soll. «Ausbaustandard für kantonale Verbindungsstrassen» wird dies im Fachjargon genannt. Mit dem Strassenausbau werde das «einzige vorhandene Sicherheitsdefizit» behoben, schreibt die Kapo in ihrer Einschätzung, die sie der Gemeinde zukommen liess. Auf Nachfrage der DZ heisst es von der Kapo, dass das Tiefbauamt Graubünden mit den Plänen betraut sei und man mit einem Baustart für das Jahr 2023 plane. Auf die Frage der DZ, wieso nicht zumindest bis zum Abschluss der Strassenverbreiterung Tempo 30 signalisiert werden könne, antwortet die Kapo, dass zumindest das Problem von Sichteinschränkungen durch die Entfernung von einzelnen Sträuchern behoben werden könne. Und falls die Gemeinde eine provisorische Reduktion der Geschwindigkeit bis zum Ausbau wünsche, müsse sie dies entsprechend beantragen. Zudem meint die Kapo: «Auch das geringe Unfallgeschehen spricht gegen die Notwendigkeit von Sofortmassnahmen».
Im Zuge des Gutachtens habe man auch festgestellt, dass 85 Prozent der vorbeifahrenden Fahrzeuge die Strecke mit 44 bis 47 km/h befahren. «Was zeigt, dass die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 50 generell gut eingehalten wird», so die Analyse der Kapo.
Gemeinde kann mit Entscheid leben
Die Sichtweise der Behörde kann Statthalter Stefan Walser nachvollziehen. Der Vorsteher des Departements «Tiefbau und öffentliche Betriebe» meint auf Anfrage der DZ, dass die geplante Lösung mit dem Strassenausbau für die Gemeinde in Ordnung sei. Den Entscheid der Kapo wolle man auch nicht anfechten, da die Aussichten auf Erfolg entsprechend bescheiden seien.
Doch wieso brauchte die Kapo drei Monate, um diesen Entscheid zu fällen? «Bekanntlich wurde auf Ende 2021 die Kommission für differenzierte Höchst-geschwindigkeiten im Strassenverkehr aufgelöst, und die Zuständigkeit für die Verfügung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten wechselte vom Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit zur Kantonspolizei. Bedingt durch die Systemumstellung und die Definition der neuen Prozesse verzögerte sich die Bearbeitung des Gesuches der Gemeinde Davos», so die Medienstelle.
Kommentar
Der Amtsschimmel wiehert
Da verstehe einer die Welt! In Klosters, wo der Gemeinderat – also die Volksvertreter – keine 30er-Zone zwischen Dorf und Platz wollen, soll vom Kanton eine solche aufgezwungen werden. Und an der Dischmastrasse, wo eine Petition den Wunsch der Anwohnenden nach einer Temporeduktion bezeugt, soll dies nicht möglich sein. In beiden Fällen entscheiden die involvierten Behörden im fernen Chur also gegen die Menschen, die an der «Front» sitzen und die Verkehrssituationen an ihrem Heimatort in- und auswendig kennen.
Bei ihren Entscheidungen stützt sich die kantonale Verwaltung auf diverse Gesetze und Verordnungen. Klar, gültiges Recht muss eingehalten werden – an diesem Grundsatz sollte nicht gerüttelt werden. Aber die Entscheide aus Chur lassen in beiden Fällen jeglichen Pragmatismus vermissen. Auch aus demokratiepolitischer Sicht muss bei beiden Fällen ein Fragezeichen gesetzt werden. Im Sinne der Subsidiarität sollten Entscheide auf der kleinstmöglichen Ebene gefällt werden. Doch die Einschätzungen von Verwaltungspersonal scheinen heute mehr zu zählen als der Wille der Menschen in den Gemeinden. Der Amtsschimmel lässt grüssen.
Andri Dürst, Redaktor DZ
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