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Bundesrat will 2-G-Regel verlängern, verkürzt aber Quarantäne

Der Bundesrat hat sich heute Mittwoch zu seiner ersten Sitzung des Jahres getroffen. Er beschloss unter anderem, die Quarantäne- und Isolationsdauer zu verkürzen und die Quarantäneregeln anzupassen.

Südostschweiz
12.01.22 - 11:24 Uhr
Politik
Simonetta Sommaruga, Alain Berset, Ueli Maurer und Guy Parmelin während der ersten offiziellen Bundesratssitzung des Jahres 2022 im Bundesratszimmer im Bundeshaus in Bern.
Simonetta Sommaruga, Alain Berset, Ueli Maurer und Guy Parmelin während der ersten offiziellen Bundesratssitzung des Jahres 2022 im Bundesratszimmer im Bundeshaus in Bern.
Bild Keystone/Peter Klaunzer

Die Bündner Regierung hat in der aktuellen Omikronwelle erste Entscheidungen getroffen. So werden seit Dienstag die repetitiven Betriebs- und Schultestungen für alle ausgesetzt, die nicht im Gesundheitsbereich angesiedelt sind. Ausserdem kommunizierte der Kanton am Mittwoch, dass sich alle Pflegefachpersonen, die in Graubünden sesshaft und nicht mehr im Beruf tätig sind, melden müssen. So soll allfälligen Personalengpässen entgegengesteuert werden.

Auch auf nationaler Ebene beschäftigt die Omikronvariante. Der Bundesrat traf sich zur ersten Sitzung des Jahres, wobei auch Covid-19 ein Thema war. Er entschied, dass sich Personen ohne Symptome ab Donnerstag bereits nach fünf Tagen von einer Corona-Isolation oder -Quarantäne befreien können. Damit will der Bundesrat den reibungslosen Betrieb der Wirtschaft sicherstellen. Der Bundesrat verkürzt also die Quarantäne- und Isolationsdauer von zehn auf fünf Tage.

Zudem beschränkt er die Quarantäne auf Personen, die mit einer positiv getesteten Person im gleichen Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein.

Keine Sorgen wegen Landesversorgung

Die nun beschlossene Lockerung der Quarantäne- respektive Isolationsregeln hatten in den vergangenen Wochen verschiedene Behördenvertreter gefordert. Unter anderem Finanzminister Ueli Maurer sagte, der Schritt sei angesichts vieler Personalausfälle in der Wirtschaft sinnvoll.

Am Dienstag äusserte sich auch die wissenschaftliche Taskforce des Bundes positiv gegenüber einer Verkürzung. Demnach sind die Risiken des Schrittes überschaubar. Bei der Omikron-Variante hat sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und Weitergabe des Virus verkürzt.

Trotz kürzerer Quarantäne- und Isolationsdauer rechnet der Bundesrat in den kommenden Wochen vermehrt mit Abwesenheiten von Arbeitnehmenden. Gemäss dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Babs) seien die Infrastrukturen für die wirtschaftliche Landesversorgung wie auch die kritischen Infrastrukturen jedoch gut darauf vorbereitet. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, können die Kantone zudem Ausnahmen von der Isolation und Quarantäne gewähren.

Geltendes Regime weiterführen

Weil die Omikronwelle bis Ende Januar nicht überstanden sein wird, schickt der Bundesrat zudem die Verlängerung der geltenden Coronamassnahmen in die Konsultation. Die 2-G-(plus-)Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht sind aktuell bis am 24. Januar befristet.

Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern sollen die Massnahmen bis zum 31. März verlängert werden. Die Konsultation zur Verlängerung dauert bis am 17. Januar. Entscheiden dürfte die Regierung an ihrer nächsten ordentlichen Sitzung am 26. Januar.

Sollte sich die Lage in den Spitälern vorher stark verschlechtern, kann der Bundesrat nach eigenen Angaben «unabhängig von der Konsultation rasch handeln und weitergehende Massnahmen beschliessen». Infrage kämen dann etwa die Schliessung von Restaurants oder Kapazitätseinschränkungen bei Grossanlässen.

Umfrage zu weiteren Massnahmen

Der Bundesrat nutzt die Konsultation auch dazu, den Kantonen weitere Fragen zu unterbreiten - etwa zum Verbot des Präsenzunterrichts an den Universitäten, zur Kapazität im Bereich der Akutbetten, zur Testpflicht vor der Einreise für geimpfte und genesene Personen, zur Anpassung der Teststrategie wegen der starken Auslastung der Testlabors, zum Verzicht auf Antigen-Schnelltests oder zur kompletten Aufhebung der Quarantäneregeln. Diskutiert wird darüber hinaus die Ausweitung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum.

Wahrscheinlich ist, dass der Bundesrat Ende Monat die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduziert. Damit soll sichergestellt werden, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Sie soll per 1. Februar in Kraft gesetzt werden.

(sda/so)

 

Über die neusten Beschlüsse im Detail informierten Ignazio Cassis und Alain Berset an einer Medienkonferenz am Mittwochnachmittag.

Hier könnt ihr die Pressekonferenz nochmals anschauen:

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