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Ja zur neuen Form des Amtsblatts

Die Landsgemeinde hat am Publikationsgesetz nichts geändert. Zwei Anträge aus dem Ring fanden keine Mehrheit.

06.05.19 - 04:30 Uhr
Politik
Heinz Hürzeler stellte zum Thema Amtsblatt einen Antrag.
Heinz Hürzeler stellte zum Thema Amtsblatt einen Antrag.
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Die digitale Version des kantonalen Amtsblatts wird massgeblich. Die Daten sollen aber weiterhin den lokalen Zeitungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, um auch die gedruckte Version wie bis anhin zu ermöglichen. Über einen Verzicht entscheidet der Landrat. Dies hat die Landsgemeinde gestern mit klarem Mehr entschieden.

Heinz Hürzeler (SLB, Luchsingen) hatte verlangt, dass nicht die im Internet veröffentlichte, sondern die bei der Staatskanzlei aufliegende Fassung die massgebliche Version bleiben solle. Das Internet sei nicht sicher, es könne leicht gehackt und Texte verändert werden.

Und Roman Zehnder (Junge SVP, Mollis) beantragte, es solle die Landsgemeinde und nicht der Landrat über den endgültigen Verzicht auf die gedruckte Version entscheiden. Das Amtsblatt sei eine wichtige Informationsquelle und werde von vielen gelesen. Wenn in 15 bis 20 Jahren die Zeit reif sei und die Bürger nur noch die digitale Form wünschten, solle das Volk darüber entscheiden.

Kompetenz beim Landrat richtig

Kommissionspräsident Marco Hodel (CVP, Glarus) versicherte, dass das vorgeschlagene Publikationsgesetz der Forderung nachkomme, damit das Amtsblatt nicht nur online, sondern auch gedruckt erscheint. Ein Verzicht stehe derzeit nicht zur Diskussion. Der Entscheid darüber sei beim Landrat auf der richtigen Stufe.

Regierungsrat Kaspar Becker schloss das Votum ususgemäss ab. Die Regierung habe sich damit einverstanden erklärt, dass der Landrat die richtige Instanz sei, um zu entscheiden, wann das Amtsblatt nur noch digital erscheinen soll. Diesen operativen Beschluss müsse nicht das oberste Organ des Kantons fällen. Aufgrund der technischen Lösungen sei es darüber hinaus sicher und richtig, die digitale Lösung als massgeblich zu erklären.

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