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Es gilt ein doppeltes Fütterungsverbot

Die Kampagne «Stop Wildtierfütterung» will aufklären statt strafen. Im vergangenen Winter wurden in Graubünden allerdings Personen gebüsst.

Ursina
Straub
19.12.18 - 04:30 Uhr
Politik
Wildtiere dürfen nicht gefüttert werden.
Wildtiere dürfen nicht gefüttert werden.
SYMBOLBILD PIXABAY.COM

Im Nordgürtel von Graubünden ist es verboten, Schalenwild zu füttern. Dieses Verbot gilt gleichzeitig im ganzen Kanton. Im Grenzgebiet zu Österreich unterliegt der Vollzug des Fütterungsverbots allerdings dem kantonalen Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit. Denn es beruht auf dem Tierseuchengesetz. Mit dem Verbot will man verhindern, dass Tuberkulose über die Grenze nach Graubünden eingeschleppt wird – und einheimisches Wild oder Nutztiere befällt.

«Die Tuberkulosefälle haben sich im vergangenen Jahr Richtung Schweizer Grenze verlagert.»
Rolf Hanimann, Kantonstierarzt

Deshalb wird dieses Fütterungsverbot konsequent durchgesetzt. Wer im vergangenen Winter dagegen verstiess, erhielt eine Verfügung mit einer Auflistung, was zu tun ist. Diese Verfügung kostete. Und wer die Verfügung absichtlich nicht umsetzte, machte sich strafbar und zahlte noch einmal – nämlich eine Busse.

Trotz intensiver Bejagungskonzepte habe man im Vorarlberg und Tirol immer wieder Wild mit fortgeschrittener Tuberkulose gefunden, so Kantonstierarzt Rolf Hanimann. Die Krankheitshäufigkeit sei zwar insgesamt rückläufig. «Die Tuberkulosefälle haben sich aber im vergangenen Jahr Richtung Schweizer Grenze verlagert.»

Verboten ist die aktive Fütterung, etwa mit Heu. Es ist aber auch nicht erlaubt, Siloballen oder Kompost so zu lagern, dass Hirsche, Rehe, Gämsen oder Steinböcke davon fressen können.

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Ursina Straub schreibt als Redaktorin der «Südostschweiz» für den Regionalteil der Zeitung und für Online. Ihre Themenschwerpunkte sind Landwirtschaft, Alp, Jagd, Grossraubtiere, Natur; zudem berichtet sie regelmässig aus dem Grossen Rat. Die gelernte Journalistin, diplomierte Landwirtin und Korrektorin EFA ist auch Leiterin Qualität. Mehr Infos

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