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Von Wildruhezonen, -korridoren und -lebensräumen

Der Kanton Graubünden setzt Bundesgesetz und -verordnung in Sachen Wildtierschutz und Oberflächengewässer um. Der angepasste kantonale Richtplan liegt vom 22. August bis 29. September öffentlich auf.

Südostschweiz
21.08.18 - 10:57 Uhr
Politik
Wildbrücke A13
Luftbildaufnahme der Wildbrücke bei Trimmis.
MARCO HARTMANN

Der Zeitpunkt scheint fast schon symbolisch: am 1. September beginnt in Graubünden die Jagd und vom 22. August bis zum 29. September liegt der Kantonale Richtplan öffentlich auf, in dem die Kapitel «Wildlebensräume und Jagd» sowie «Oberflächengewässer und Fischerei» vollständig überarbeitet worden sind.

Der Bereich Wild und Jagd gliedert sich dabei neu in drei Kapitel, wie der Kanton Graubünden in einer Mitteilung ausführt. Der erste Teil – Wild, Grossraubtiere und Jagd – beinhaltet Strategien im Umgang mit Wildtieren und deren Ansprüchen auf Lebensraum und artgerechte Verteilung. Zudem geht es um Zuständigkeiten bezüglich Wildschutz- und Jagdbanngebieten.

Im Zweiten Teil geht es Wildruhezonen, wobei die Grundlage geschaffen wird, auf die Gemeinden sich stützen können, wenn sie solche Gebiete in ihre Ortsplanung aufnehmen. Der dritte Bereich befasst sich schliesslich mit Wildtierkorridoren, also festen Routen, auf denen sich Wildtiere bewegen und Populationen miteinander vernetzen können. Diese Planung wirkt ausserdem auch mit der Verkehrssicherheit zusammen, schreibt der Kanton. Denn Unfälle mit Wildtieren bilden laut Verkehrsunfallstatistik den höchsten Anteil aller Unfalltypen.

Gewässerschutzgesetz umsetzen

Seit dem Jahr 2011 sind das revidierte Gewässerschutzgesetz sowie die Gewässerschutzverordnung des Bundes in Kraft. Mit der nun aufliegenden Revision übernimmt der Kanton die darin ausformulierten Änderungen. Im überarbeiteten Richtplan des Kantons ist darum nun unter anderem festgelegt, nach welchen Methoden die so genannten Gewässerräume auszuscheiden und festzulegen sind, wobei die konkrete Festlegung Sache der Gemeinden sein wird.

Als Gewässerraum definiert das Bundesgesetz jenen Raumbedarf von Gewässern, der nötig ist, damit die natürlichen Funktionen sowie der Hochwasserschutz gewährleistet und Platz für Gewässernutzung vorhanden ist.

Während der öffentlichen Auflage bis am 29. September kann sich jedermann zu der Vorlage äussern. Gemeinden, die Wildkorridore auf ihrem Boden aufweisen, werden separat und zur Stellungnahme aufgefordert.

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