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Bodycams für Kantonspolizei werden befürwortet

Im August wird der Grosse Rat darüber debattieren, ob Kantonspolizisten mit Bodycams ausgerüstet werden sollen. Die vorberatende Kommission stimmt einer entsprechenden Revision des Polizeigesetzes zu.

Südostschweiz
20.08.18 - 10:27 Uhr
Politik
Bündner Kantonspolizisten sollen künftig mit Bodycams augerüstet werden können.
Bündner Kantonspolizisten sollen künftig mit Bodycams augerüstet werden können.
SYMBOLBILD/PIXABAY

Bündner Kantonspolizisten sollen in nicht allzu ferner Zukunft mit Bodycams ausgerüstet werden. Dies, wenn es nach dem Willen der grossrätlichen Kommission für Justiz und Sicherheit (KJS) geht. Sie hat die Teilrevision des Polizeigesetzes der Regierung zuhanden des Grossen Rates durchgewunken, wie es in einer Mitteilung am Montag heisst.

In der Detailberatung habe die Kommission allerdings auch die eine oder andere Änderung gegenüber dem Regierungsvorschlag vorgenommen, heisst es weiter. Als Genehmigungsbehörde für präventive Überwachungsmassnahmen - so der technische Begriff für Bodycams aber auch andere Massnahmen - schlägt die Kommissionsmehrheit das kantonale Zwangsmassnahmengericht anstelle des von der Regierung vorgeschlagenen Verwaltungsgerichts vor.

Ebenfalls in die Revision aufgenommen hat die Kommission ein ursprünglich von der CVP gefordertes Vermummungsverbot. Dieses Verbot hatte die Partei in der Vernehmlassung gefordert, mit dem expliziten Hinweis auf Demonstrationen. Ausgenommen seien davon unter anderem Burkas, wie CVP-Grossrat und Kommissionspräsident Reto Crameri schon im Januar betonte.

Bussen werden von Gemeinden verteilt

Der Bund hat im Jahr 2016 das Ordnungsbussengesetz revidiert. Nun ist ihm die Bündner Regierung gefolgt und die KJS hat die Umsetzung vorberaten und an den Grossen Rat überwiesen. Dies mit der Empfehlung zur Annahme. Konkret hat der Kanton die vom Bund vorgegebene Anwendung des einfachen und unbürokratischen Ordnungsbussenverfahrens auf weitere Gesetze übernommen.

Betroffen sind davon diverse Gesetze: Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung, Gesundheitsgesetz, Umweltschutzgesetz, Waldgesetz. Die Durchführung der Ordnungsbussenverfahren sollen laut Umsetzungsvorschlag den Gemeinden übertragen werden, was die Kommission begrüsst.

Kompetenz des Kantons stärken

Aller guten Dinge sind drei - als letztes hat die KJS dem Grossen Rat beantragt die Mitgliedschaft im Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen zu kündigen und der Regierung die dafür nötige Ermächtigung zu erteilen.

Die Regierung beantragt diese Ermächtung, weil «eine finanzielle Mehrbelastung und eine Verschlechterung der Marktstellung der Bündner Sicherheitsunternehmen und Sicherheitsangestellten gegenüber Anbietern von privaten Sicherheitsdienstleistungen aus Nicht-KÜPS-Mitgliedkantonen eine weitere Mitgliedschaft im KÜPS ausschliesst.»

Alle drei Geschäfte werden in der nächsten Grossrats-Session in der letzten Augustwoche behandelt. (fio)

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