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Graubünden erlässt auch 2018 hohe Abschusspläne

Auch nach dem vergangenen, strengen Winter sind die Schalenwildbestände noch immer gut bis hoch. Daher erlässt das Amt für Jagd und Fischerei auch in diesem Jahr hohe Abschusspläne für das Schalenwild.

Südostschweiz
25.06.18 - 15:43 Uhr
Politik
Eine Jägerin blickt durch das Zielfernrohr ihrer Jagdwaffe.
Eine Jägerin blickt durch das Zielfernrohr ihrer Jagdwaffe.
SYMBOLBILD YANIK BÜRKLI

Trotz des harten Winters seien die Schalenwildbestände immer noch gut bis hoch, heisst es in einer Medienmitteilung des Amts für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden.

Die Bestände müssten daher weiterhin konsequent jagdlich reguliert werden, damit sie naturnah und dem Lebensraum angepasst sind, und Wildschäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass begrenzt werden könnten. Die Regierung habe deshalb auch für das Jahr 2018 erneut hohe Abschusspläne erlassen, insbesondere für das Hirschwild.

Grosse Schalenwildbestände trotz hoher Fallwildzahlen

Die hohen Wildbestände, die geringere Kondition und die harten Winterbedingungen hätten im ganzen Kanton im Vergleich zu den Vorjahren zu sehr hohen Fallwildzahlen geführt: bis zum 25. Mai wurden 2342 Hirsche, 3162 Rehe, 972 Gämsen und 303 Stück Steinwild registriert. Anlässlich der Nachttaxationen wurden 13'030 Hirsche gezählt. Dies seien 1402 mehr als im Vorjahr, trotz der hohen Fallwildzahlen, heisst es weiter.

Höhere Zählungen seien vor allem in jenen Regionen registriert worden, die im Winter jeweils einen Zuzug aus den angrenzenden Kantonen, Ländern und Provinzen erfahren hätten. Es muss daher auch in diesem Frühjahr von einem Bestand von rund 16'500 Hirschen (Vorjahr: 16'600) ausgegangen werden. Beim Rehwild führte der Winter dagegen zu einer deutlichen Bestandsabnahme. Für das Stein- und Gämswild geben die noch laufenden Sommerzählungen beziehungsweise die Herbstzählungen einen zuverlässigen Aufschluss über die definitive Bestandshöhe.

Konsequente Regulation

In einigen Regionen habe der Hirsch- und Rehwildbestand seine tragbare Grösse in den vergangenen Jahren aus verschiedenen Gründen überschritten, was im Wald und in der Landwirtschaft zu vermehrten Konflikten geführt hatte. Die konsequente jagdliche Regulation, insbesondere der Hirsch- und Rehwildbestände, müsse daher weitergeführt werden, heisst es in der Mitteilung weiter.

Sie ist zusammen mit den ungestörten Verhältnissen im Wintereinstand und den guten Sommer- und Herbstweiden die wichtigste Voraussetzung für das Überstehen des Wildes im Winterengpass. Der Abschussplan wird unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede von 5370 auf 5430 Hirsche angehoben. Der Rehbestand sei bekanntlich nicht zählbar, weshalb sich bei dieser Wildart die Abschussplanung auf die Bockstrecke im September stützte.

Auch bei der Gämse würden keine quantitativen Abschusspläne vorgegeben. Die Vorschriften lassen es aber zu, dass bei regional hohen Beständen punktuell verstärkt eingegriffen werde. Für das Steinwild hingegen gilt ein sehr detaillierter Abschussplan, der vom Bund im April genehmigt worden sei.

Milde Winter führten zu schwachen Tieren

Hintergrund der hohen Wildbestände seien seit 2013 die milden Winter, die ein Ansteigen der Bestände von Hirsch, Reh, Steinwild und etwas weniger stark auch der Gämse bewirkt hätten. Die Tiere, die im letzten Jahr erlegt und untersucht wurden, hätten eine merklich geringere Kondition aufgewiesen, als in den Vorjahren. Dies sei durch die eher suboptimalen Nahrungsbedingungen im letzten Sommer, aber auch durch eine Zunahme von schwächeren Tieren im Bestand als Folge der milden Winter 2013 bis 2017 zu erklären, heisst es.

Neue Jagdbetriebsvorschriften

Die Jagdbetriebsvorschriften in der bisherigen Form, das heisst wie sie bisher im Kantonsamtsblatt publiziert, und der Jägerschaft beim Bezug des Jagdpatents ausgehändigt wurden, werden neu in der amtlichen Gesetzessammlung als regierungsrätliche Verordnung publiziert, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Bei dieser Gelegenheit seien auch das Erscheinungsbild und die inhaltliche Gliederung der gedruckten Ausgabe der Jagdbetriebsvorschriften neu gestaltet worden. Dabei handle es sich um die vierte Änderung des Erscheinungsbilds seit dem Jahr 1944.

Die Jagdbetriebsvorschriften werden des Weiteren erstmals dreisprachig elektronisch publiziert. Die 75. Auflage der gedruckten Jagdbetriebsvorschriften werde den Jägern zusammen mit dem Jagdpatent in deutscher oder italienischer Sprache abgegeben. (so)

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