×

Paket zum Baugesetz gilt ab Mitte Jahr

Per 1. Juli gilt im Kanton Glarus das revidierte Raumentwicklungs- und Baugesetz. Angepasst wird es hauptsächlich an das übergeordnete Recht des Bundes.

Marco
Häusler
19.04.18 - 04:30 Uhr
Politik
Rathaus Regierung
Die Glarner Regierung hat das revidierte Gesetz genehmigt.
MAYA RHYNER

Der Glarner Regierungsrat genehmigt «die Änderung der regierungsrätlichen Verordnung über den Vollzug der Raumentwicklungs- und Baugesetzgebung», wie er das in seinem jüngsten Bulletin formuliert. Was sich hinter der etwas komplizierten Formulierung verbirgt, wird in den Ausführungen klarer. Danach müssen die Kantone gemäss Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) bis zum 1. Mai 2019 regeln, wie «erhebliche Planungsvor- und -nachteile» ausgeglichen werden.

Oder anders gesagt: Was Grundbesitzer bezahlen müssen und was ihnen vergütet wird, wenn ihr Land durch eine Umzonung oder durch eine andere Änderung an Wert gewinnt oder verliert.

Laut Regierungsrat ist das gemacht worden; mit der Teilrevision des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes (RBG), die 2017 an der Landsgemeinde beschlossen wurde, und der Änderung der Bauverordnung, die der Landrat am 28. Februar erlassen hatte.

Änderungen zum Baugesuch

Als Gesamtpaket wird das revidierte kantonale RBG nun per 1. Juli in Kraft gesetzt. Alles durchlief zuvor eine Vernehmlassung, die vom 7. September bis zum 13. Oktober 2017 gedauert hatte. Die Anpassungen an das übergeordnete Recht blieben darin weitgehend unbestritten.

Auch wurden im RBG und in der Bauverordnung Korrekturen vorgenommen, die sich aus Erfahrungswerten oder Änderungen anderer übergeordneter Vorgaben aufgedrängt hatten.

In anderen Fällen wiederum wurde darauf verzichtet. So muss bei Baugesuchen zum Beispiel nicht in jedem Fall ein Kanalisationsplan eingereicht werden. «Die bestehende Formulierung genügt als Grundlage, einen solchen einzufordern, wenn es sich im Lauf des Verfahrens als notwendig erweist», heisst es dazu im Bulletin.

Und auch nicht aufgenommen wurde – «noch nicht» – eine Forderung, alle Baugesuchunterlagen elektronisch einzureichen. Allgemein wurden die Bestimmungen über die einzureichenden Unterlagen präzisiert, so auch zum Umgebungsplan. Nicht mehr nötig ist, einen Katasterplan einzureichen.

Marco Häusler ist Dienstchef der Zeitungsredaktion «Glarner Nachrichten». Er absolvierte den zweijährigen Lehrgang an der St. Galler Schule für Journalismus und arbeitete bei der ehemaligen Schweizerischen Teletext AG und beim «Zürcher Unterländer», bevor er im Februar 2011 zu Somedia stiess. Mehr Infos

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Mehr zu Politik MEHR