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Glarnerin wird wegen Hunderten Hassbotschaften schuldig gesprochen

Eine Frau aus dem Kanton Glarus hat Personen aus Politik, Medien und Behörden beschimpft und bedroht. Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl erlassen.

Sara
Good
01.11.22 - 04:30 Uhr
News
In Schrecken und Angst versetzt: Eine Glarnerin wird unter anderem wegen mehrfacher Drohung und Beschimpfung schuldig gesprochen.
In Schrecken und Angst versetzt: Eine Glarnerin wird unter anderem wegen mehrfacher Drohung und Beschimpfung schuldig gesprochen.
Symbolbild Sasi Subramaniam

Die Drohungen und Beschimpfungen, die im Strafbefehl zitiert werden, sind happig. Der «widerliche Abschaum der Menschheit» – gemeint ist ein Journalist – werde «bald vom Antlitz» der Erde verschwinden. Oder adressiert an Lukas Engelberger, den Präsidenten der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK, schrieb Hanna F.*: «Du Massenmörder wirst nicht mehr lange die Menschen verarschen.» Engelberger hatte als Präsident der GDK während der Coronapandemie unzählige Auftritt. Hanna F. störte seine Haltung zur Corona-Impfung: «Die Menschen sterben wie die Fliegen durch die genmanipulierten, vergifteten Impfungen», wie F. im Strafbefehl weiter zitiert wird.

Es sind nur zwei Beispiele von vielen, wie Recherchen von Watson zeigen. Jahrelang habe die Glarnerin im Pensionsalter Menschen zugesetzt, sie mit Nachrichten, Mails und Telefonaten zugespamt. Nun wird sie schuldig gesprochen, wie aus dem Strafbefehl der Glarner Staatsanwaltschaft von Mitte Oktober hervorgeht. Dies wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Drohung sowie Beschimpfung und Missbrauch einer Fernmeldeanlage. Der Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Lukas Engelberger, und ein Journalist des Online-Nachrichtenportals Watson haben die Ermittlungen ausgelöst.

Polizisten mit Messer bedroht

Die Kantonspolizei Glarus ermittelte gegen Hanna F. Diese reagierte jedoch nicht auf Kontaktaufnahmen. Die Staatsanwaltschaft erliess im Herbst 2021 einen Vorführbefehl und drei Polizisten klopften Mitte Januar an ihre Tür. Sie weigerte sich, die Polizisten in die Wohnung zu lassen. Daraufhin wollten sich die Polizisten vom Balkon her Zugang zur Wohnung verschaffen.

F. öffnete die Türe einen Spaltbreit, in der Hand hielt sie ein 33 Zentimeter langes Küchenmesser, welches sie gegen die Polizisten richtete. Wie aus dem Strafbefehl hervorgeht, forderten die Beamten F. mehrmals auf, das Messer wegzulegen. Sie weigerte sich aber und wies die Polizisten an, zu verschwinden. F. wollte die Balkontüre schliessen, einem Polizeibeamten gelang es aber, dies zu verhindern. Als sie nicht einlenkte, griffen die Polizisten zum Taser.

Hanna F. wird zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 100 Franken verurteilt. Zudem muss sie eine Busse in der Höhe von 4250 Franken und die Verfahrenskosten von 1000 Franken bezahlen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Kantonsgericht weitergezogen werden.

*Name geändert

Sara Good verantwortet die Glarner Inhalte auf «suedostschweiz.ch». Zudem kreiert sie multimediale Inhalte und schreibt Artikel für die «Glarner Nachrichten». Sie hat den Diplomlehrgang am MAZ absolviert und Multimedia Production in Chur studiert. Mehr Infos

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