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Drei Arbeiter wegen Baustellenbrand vor Gericht

Beim Bau eines neuen Schulgebäudes bei der Schulanlage Weiden in Rapperswil-Jona kam es zu einem Brand. Für die Gebäudeversicherungsanstalt (GVA) ist klar: Schuld waren drei Bauarbeiter. Deren Anwälte sehen das anders und fordern Freisprüche.

24.01.19 - 04:30 Uhr
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Feuerwehr
Die Feuerwehr hatte den Brand schnell unter Kontrolle.
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Drei Bauarbeiter mussten sich gestern vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verantworten. Der Vorfall ereignete sich in den frühen Morgenstunden des 2. Juni 2017. Im ersten Obergeschoss der Baustelle brach ein Brand aus. Die Beschuldigten hatten dort am Nachmittag zuvor sogenanntes Bitumen verschweisst. Dabei handelt es sich um ein zähflüssiges schwarzes Erdöl-Produkt.

Als sie um 14 Uhr mit den Arbeiten fertig waren, warteten sie noch rund eine Stunde und kontrollierten die Stellen, wo sie die Arbeiten ausgeführt hatten noch einmal. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet, dass die drei – ein Flachdachisoleur, der für die Arbeiten verantwortlich war, ein Dachdecker sowie ein Lehrling – die geforderten Sorgfaltsmassnahmen nicht eingehalten hätten. Weil sie sich nach einer Stunde entfernten und keine Nachkontrollen organisierten, sei es später zum Brand gekommen. Dafür sollen die Arbeiter zu bedingten Geldstrafen in der Höhe von je 2400 Franken bei zwei Jahren Bewährung und einer Busse von je 480 Franken verurteilt werden.

Arbeiter lassen Anwälte sprechen

Die Beschuldigten wollten sich gestern nicht zum Vorfall äussern. Das Reden überliessen sie ihren Anwälten, die alle in etwa dasselbe sagten: Hauptargument für die Unschuld ihrer Mandanten war, dass in der Holzplatte, welche später brannte, aufgrund der Schweissarbeiten gar kein Schwelbrand habe entstehen können: «Ein Gasbrenner hat eine Temperatur von mindestens 700 Grad. Berührt die Flamme die Weichfaserplatte aus Eichenholz, beginnt diese sofort zu brennen», fasste einer der Anwälte zusammen.

Für die Anwälte der Beschuldigten ist klar, dass der Brand nicht wegen der Arbeiten ausbrach.

Folglich sei es unmöglich, dass der Brand, der rund 15 Stunden später ausbrach, eine Folge der Arbeiten gewesen sei. Ausserdem seien die Arbeiter sehr vorsichtig gewesen, hätten die riskanten Stellen nass gemacht und mit der Flamme nie direkt die Holzplatte berührt. Und für eine Kontrolle über Nacht wäre so oder so die Bauleitung zuständig gewesen und nicht «einfache Arbeiter, die um 17 Uhr Feierabend haben».

Schaden kostet 32 500 Franken

Weiter bemängelten die Anwälte verschiedene verfahrenstechnische Details und wiesen darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft selber vom Vorwurf nicht überzeugt sei. Das Verfahren sei nur aufgenommen worden, weil die GVA, die als Klägerin auftrat, darauf bestanden habe. Auch der Bericht des kriminaltechnischen Diensts widme dem Vorfall gerade einmal zwei Seiten, die Passage über das Material und die Brandursache beschränke sich gar auf 17 Zeilen.

Der Anwalt der GVA hielt sich kurz: Sämtliche Forderungen seien ausgewiesen, die Beschuldigten seien zur Bezahlung der Kosten, die durch den Brand entstanden seien, zu verpflichten. Diese belaufen sich auf gut 32 500 Franken, zuzüglich fünf Prozent Verzugszinsen seit dem 25. September 2018.

Die Anwälte der Beschuldigten forderten Freisprüche und Genugtuungen für ihre Mandanten in der Höhe von je 500 Franken. Der Einzelrichter will sich den Fall noch einmal durch den Kopf gehen lassen, das Urteil wird schriftlich verkündet

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