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Gericht glaubt mutmasslichem Opfer von Vergewaltigungen

Das Kreisgericht See-Gaster spricht einen 33-jährigen Mann der Vergewaltigung seiner zum Tatzeitpunkt minderjährigen Cousine schuldig. Er muss für fünf Jahre ins Gefängnis und wird danach des Landes verwiesen.

15.01.19 - 04:30 Uhr
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Das Kreisgericht See-Gaster hat einen 33-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Das Kreisgericht See-Gaster hat einen 33-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt.
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Ein 33-jähriger Mann, der in der Region wohnt, soll seine Cousine über Jahre hinweg sexuell missbraucht und mehrfach vergewaltigt haben. Laut Anklage schlich er sich nachts oder wenn niemand zu Hause war in ihr Zimmer und wurde übergriffig. Vier- oder fünfmal soll er sie unter Anwendung von Gewalt und Drohungen vergewaltigt haben (Ausgabe vom Donnerstag).

Die Taten waren laut der Anklage besonders perfide, weil der Täter das Vertrauensverhältnis mit der Familie und die Angst des Mädchens vor gesellschaftlicher Ächtung ausgenutzt hat. Als die Übergriffe begannen, war das Opfer erst zehn Jahre alt, die Übergriffe sollen mehrere Jahre gedauert haben.

Als die jahrelangen Übergriffe begannen, war das Mädchen erst zehn Jahre alt, heute ist sie 17.

Mit dem gestern verschickten Entscheid verurteilt das Kreisgericht See-Gaster den Mann der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind sowie der Drohung. Letzteres, weil der 33-Jährige dem Vater des Opfers mit der Veröffentlichung von heiklen Bildern seiner Tochter gedroht haben soll.

30 000 Franken Genugtuung

Der Täter wird zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, die Untersuchungshaft von 222 Tagen wird angerechnet. Nachdem er seine Haftstrafe abgesessen hat, wird der Mann 15 Jahre des Landes verwiesen. Ausserdem wird er verpflichtet, dem Opfer eine Genugtuung in Höhe von 30 000 Franken sowie die Untersuchungskosten von gut 42 000 Franken zu bezahlen.

Beweise für die Taten, die zum Zeitpunkt der Anklageerhebung bereits fast ein Jahr zurücklagen, gibt es nicht. Das Kreisgericht hatte folglich zu beurteilen, ob die Aussagen der 17-Jährigen glaubhaft genug waren für eine Verurteilung. Ihre Ausführungen scheinen das Gericht von der Schuld des Täters überzeugt und Zweifel ausgeräumt zu haben.

Kürzere Haft, längerer Verweis

Mit der Höhe der Strafe folgt das Gericht nicht ganz dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert hatte. Dafür verweist es den Täter anstelle der geforderten zehn für 15 Jahre des Landes. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Der Anwalt des Beschuldigten liess gestern ausrichten, dass er zunächst das schriftliche Urteil abwarten wolle. Erst dann könnten er und sein Mandant entscheiden, ob sie das Urteil anfechten und an die nächste Instanz weiterziehen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, gilt die Unschuldsvermutung.

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