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Tier-Messie aus Region lässt 13 Katzen verwahrlosen

Eine Frau aus der Region, die etliche Katzen unter unhygienischen Bedingungen gehalten hat, wurde wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes schuldig gesprochen. Der Kantonstierarzt hat den Eindruck, dass die Zahl solcher Fälle steigt.

Christine
Schibschid
18.12.18 - 04:30 Uhr
News
Zu viele Tiere: Im Kanton gibt es jährlich bis zu zehn Fälle sogenannter Tier-Messies.
Zu viele Tiere: Im Kanton gibt es jährlich bis zu zehn Fälle sogenannter Tier-Messies.
SYMBOLBILD AMT FÜR VETERINÄRWESEN

Eine Frau aus der Region hat 13 Katzen in ihrem Haus gehalten. Alle Zimmer, darunter auch Schlaf- und Wohnzimmer, waren stark mit den Exkrementen der Tiere beschmutzt. Deshalb ist die 83-Jährige kürzlich per Strafbefehl wegen mehrfacher vorsätzlicher Übertretung des Tierschutzgesetzes und Missachtung von Tierhaltevorschriften schuldig gesprochen worden. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig.

Die Frau habe es unterlassen, die Zimmer zu reinigen, heisst es in dem Papier. «Demzufolge stand den Katzen keine angemessene saubere Unterkunft zur Verfügung.» Die Seniorin muss eine Busse von 300 Franken und zudem Gebühren und besondere Auslagen bezahlen. Insgesamt kommen Kosten von 650 Franken auf sie zu.

Jedes Jahr mehrere Fälle

Über den Strafbefehl wurde auch der Kantonstierarzt, Albert Fritsche, informiert. Welche Massnahmen ergriffen wurden, verrät er nicht. «Zum betreffenden Fall sind und betreffend Auskunft die Hände gebunden», sagt Fritsche.
Im Kanton gebe es jedes Jahr bis zu zehn Fälle sogenannter «Tier-Messies». Er habe den Eindruck, dass die Zahl leicht zunehme, so Fritsche.

«Wir bekommen meistens erst Meldung, wenn einem Tierhalter der Aufwand über den Kopf wächst und die Tiere nicht mehr richtig versorgt sind.» Meist seien Hunde und Katzen betroffen. Laut Fritsche gehen die Fälle meist mit einer Vereinsamung der Tierhalter oder anderen sozialen Problemen der betroffenen Personen einher. «In vielen Fällen handelt es sich um echte Tierschutz-Notfälle, in welchen ein rasches Handeln notwendig ist.» Dies könne bedeuten, dass zumindest ein Teil der Tiere sofort und vorsorglich beschlagnahmt werden müsse, um eine erste Entlastung zu erzielen. «Es wird dann geprüft, welche weiteren Schritte einzuleiten sind und ob unter gewissen Auflagen ein Teil der Tiere beim Halter bleiben beziehungsweise zurückgegeben werden kann.»

Beschlagnahmte Tiere würden in geeigneten Institutionen untergebracht und tierärztlich untersucht. «Unheilbar kranke Tiere müssen unter Umständen eingeschläfert werden», so Fritsche. Teils würden die Tiere auch bei neuen Besitzern platziert.

Wie handeln in solchen Fällen?

«Falls der Verdacht besteht, dass jemand viele Tiere hält und damit überfordert ist, sollte eine Meldung an den kantonalen Veterinärdienst erfolgen», rät der Kantonstierarzt. Natürlich könne in einer frühen Phase auch versucht werden, auf den Tierhalter zuzugehen und ihm Hilfe anzubieten. Eine Möglichkeit sei auch, den lokalen Tierschutzverein um Hilfe zu bitten. «Auf keinen Fall sollte man in solchen Fällen aber wegschauen», sagt Fritsche.

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