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Mann zockt Arbeitgeber ab, um Spielsucht zu finanzieren

Ein Autodiagnostiker, der seinen Arbeitgeber um Hunderttausende Franken geprellt hat, stand vor dem Kreisgericht in Uznach. Er veruntreute auch Gelder von Kunden in Rapperswil-Jona.

Christine
Schibschid
13.12.18 - 04:30 Uhr
News
Aus dem Ruder gelaufen: Ein Automobildiagnostiker lässt sich wegen seiner Spielsucht zu Straftaten hinreissen.
Aus dem Ruder gelaufen: Ein Automobildiagnostiker lässt sich wegen seiner Spielsucht zu Straftaten hinreissen.
Symbolbild

Es ist eine beträchtliche Summe, die der 35-Jährige, der gestern vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach stand, innerhalb von rund zwei Jahren ergaunert hat. Übrig dürfte davon kaum etwas sein: «Ich war spielsüchtig», sagte der Automobildiagnostiker, als der Richter ihn nach seinen Beweggründen fragte. Auch sei seine Ehe am Ende gewesen, er habe «keinen Sinn» mehr gesehen.

Geld in eigene Tasche gesteckt

Der Beschuldigte war unter anderem wegen mehrfacher Veruntreuung, Diebstahls, mehrfacher Urkundenfälschung und Entwendung eines Motorfahrzeugs angeklagt. Laut Anklageschrift beging er seine Taten in Kfz-Betrieben in Rapperswil-Jona und im Zürcher Oberland.

Der Mann war unter anderem für den An- und Verkauf von Occasions-Fahrzeugen und Werkstattabrechnungen zuständig. Mehrfach steckte er Gelder, die er von Kunden entgegengenommen hatte, in die eigene Tasche oder er nahm Gelder aus dem Tresor. Knapp 235 000 Franken ergaunerte der Mitarbeiter auf diese Weise.

Seine Taten verschleierte er, indem er Rechnungen im System stornierte oder überschrieb oder erst gar keine erstellte.

Fast ein halbes Jahr abgesetzt

Auch täuschte der Mitarbeiter ein Kaufgeschäft vor, um sich ein Darlehen zu verschaffen. Er fälschte einen Vertrag und die Unterschriften darauf und gab so vor, ein Auto für gut 20 000 Franken erworben und für gut 22 000 wieder veräussert zu haben. Der angebliche Käufer war jedoch der 35-Jährige selbst – unter falschem Namen. Er leistete Teilzahlungen, beglich aber nur knapp die Hälfte seiner Schuld. Auch aus der Kasse des Betriebs in Rapperswil-Jona soll der 35-Jährige sich bedient haben.

Von Mai bis November 2017 tauchte der Mann dann ab und fuhr mit einem Geschäftsauto, das ihm zuvor überlassen worden war, über Frankreich und Italien nach Kroatien. Das habe nicht dem vertraglichen Verwendungszweck des Fahrzeugs entsprochen, heisst es in der Anklageschrift. Obendrauf hat der Mann noch auf Kosten seines Arbeitgebers getankt.

Bei Chef entschuldigt

Vor Gericht räumte der 35-Jährige alle Anschuldigungen ein. «Er war von Anfang an geständig und hat sogar Sachverhalte eingeräumt, die ihm nicht zur Last gelegt wurden», sagte seine Verteidigerin. Er bereue seine Tat «ausserordentlich». In seinem Schlusswort drehte der Beschuldigte sich zu den zwei anwesenden Vertretern seines Arbeitgebers um: «Mir war nicht klar, was ich getan habe, ich war wie verloren», sagte er. Es tue ihm wirklich leid, was passiert sei.

«Eine neue Strafe wäre sicher nicht bedingt»

Nach einer Pause verkündete der Richter das Urteil. Der Angeklagte hatte schon zuvor den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft akzeptiert. Auch das Gericht folgte diesem. Der 35-Jährige wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten verurteilt. 26 Tage, die er schon in Untersuchungshaft sass, werden angerechnet. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre angesetzt. Der Verurteilte sollte sich in dieser Zeit nichts zuschulden kommen lassen. «Eine neue Strafe wäre sicher nicht bedingt», so der Richter.

«Einige kriminelle Energie»

Der Automobildiagnostiker habe einiges an krimineller Energie gezeigt. «Obwohl sie den Leuten bei der Arbeit noch in die Augen schauen mussten, haben sie öfter Geld geklaut und sind auch vor der Urkundenfälschung nicht zurückgeschreckt», so der Richter.

Das Gericht verhängte auch eine bedingte Geldstrafe von 750 Franken. Tatsächlich bezahlen muss der Verurteilte eine Busse von 300 Franken. Auch die Zivilforderung seines ehemaligen Arbeitgebers in Höhe von gut 270 000 Franken muss er begleichen. Ausserdem kommen die Verfahrenskosten auf ihn zu. Da alle Beteiligten das Urteil vor Ort akzeptierten, wird es nun rechtskräftig.

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