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Drogenhändler schuldig gesprochen

Das Regionalgericht Imboden spricht einen nicht geständigen Schweizer wegen Drogenhandels schuldig.

05.09.17 - 18:18 Uhr
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Heute ist ein Drogenhändler verurteilt worden.
Heute ist ein Drogenhändler verurteilt worden.
THEO GSTÖHL

Das Regionalgericht Imboden hat sich am Dienstag mit einem nicht geständigen 30-jährigen Schweizer befasst, dem die Staatsanwaltschaft Graubünden Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last legte.

Gemäss Anklage soll er einem Käufer und einer Käuferin zwischen September 2014 bis Februar 2016 Marihuana, Amphetamine, MDMA und Ecstasy-Pillen im Wert von über 100 000 Franken verkauft haben. Der Angeklagte bestritt dies. Er bestand darauf, dass er mit den beiden ihn belastenden Kunden nur gelegentlich und unentgeltlich zusammen konsumiert habe. Mit dem Mann habe er auch Drogen getauscht, um auszuhelfen. Der Frau habe er bloss eine geringe Menge Amphetamine verkauft.

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten und eine Busse von 200 Franken. Von der Freiheitsstrafe seien sechs Monate zu vollziehen und 18 Monate aufzuschieben, beantragte der Ankläger. Der Verteidiger erachtete eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 40 Franken und eine Busse von 200 Franken als angemessen. Das Regionalgericht Imboden hiess den Angeklagten nach längerer Beratung im Sinne der Anklage schuldig und sprach eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten auf eine Probezeit von vier Jahren sowie eine Busse von 200 Franken aus.

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