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Gericht stützt Stadt bei «Kino-Entscheid»

Der Zusatzartikel der Initiative «Für eine lebendige Churer Altstadt – für den Erhalt der Stadtkinos» war rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt auch das Bündner Verwaltungsgericht. Es gibt der Stadt Chur in ihrem Entscheid recht.

01.10.19 - 04:30 Uhr
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Kino Domenig Baustelle
Der frühstmögliche Abstimmungstermin für eine Initiative ist laut Tom Leibundgut im Februar 2020.
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Mit 816 von 800 notwendigen Unterschriften wurde im Sommer 2018 die Initiative «Für eine lebendige Churer Altstadt – für den Erhalt der Churer Stadtkinos» bei der Stadtkanzlei eingereicht. Hinter der Initiative steht ein siebenköpfiges Komitee rund um Markus Kalberer, Geschäftsführer der Kino Chur AG. Ziel und Zweck der Initiative ist es, den Bau des geplanten Grosskinos in Chur West entlang der Sommeraustrasse zu verhindern.

Nachdem der Stadtrat die Initiative geprüft hatte, befand der Churer Gemeinderat über das Geschäft. Dieser folgte in seiner Sitzung im vergangenen März dem Antrag des Stadtrates, wonach er einen Zusatz in besagtem Artikel strich, «weil dieser gegen Treu und Glauben verstiess und rechtswidrig war».Ein Entscheid, den Kalberer und sein Komitee nicht auf sich sitzen liessen. Sie reichten beim Verwaltungsgericht Graubünden eine Verfassungsbeschwerde ein.

Das Gericht stützt nun den Stadtrat in seinem Entscheid, es lehnt die Verfassungsbeschwerde ab.

Weiterzug ans Bundesgericht

Nun könnte die Initiative also den Churern zur Abstimmung vorgelegt werden, sofern die Initianten den Entscheid nicht ans Bundesgericht weiterziehen. «Der frühestmögliche Abstimmungstermin für die Kino-Initiative wäre im Februar 2020», erklärt der Churer Stadtrat Tom Leibundgut.

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