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Freispruch für den Richter im Quadroni-Prozess

Der im Ehestreit des Whistleblowers Adam Quadroni wegen Amtsmissbrauchs angeklagte Unterengadiner Richter Orlando Zegg ist freigesprochen worden.

Agentur
sda
17.09.21 - 10:51 Uhr
Blaulicht
Der angeklagte Richter habe zum Wohl der Kinder Quadronis (Bild) gehandelt. Zu diesem Schluss kam das Regionalgericht Prättigau/Davos und sprach den Angeklagten frei.
Der angeklagte Richter habe zum Wohl der Kinder Quadronis (Bild) gehandelt. Zu diesem Schluss kam das Regionalgericht Prättigau/Davos und sprach den Angeklagten frei.
KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Orlando Zegg hatte im November 2017 einen Polizeieinsatz in Quadronis Wohnung angeordnet, um Gegenstände durch die Ehefrau abholen zu lassen. Laut dem Urteil handelte er damit für das Wohl der Kinder.

Der Tatbestand des Amtsmissbrauch sei nicht erfüllt gewesen, begründete die Richterin des Regionalgerichts Prättigau/Davos das Urteil am Freitag. Dafür hätte der Angeklagte vorsätzlich mit der Absicht, Quadroni zu schädigen, handeln müssen. Dies erkannte das Gericht nicht. Viel mehr sei das Wohl der Kinder im Vordergrund gestanden, die seit Juli 2017 auf ihre Kleider, Spielsachen, Kindermöbel und Haustiere gewartet hätten.

Herausgabe der Kindersachen durchgesetzt

Der angeklagte Richter hatte den Whistleblower im Bündner Baukartellskandal schliesslich im November 2017 zur Herausgabe von den Gegenständen der drei Töchter verpflichtet, obwohl noch eine Berufung Quadronis dagegen lief. Sollte Quadroni die Gegenstände nicht hergeben, berechtigte der Richter die Ehefrau, die Wohnung in Begleitung von Polizeibeamten zu betreten und die Sachen zu holen.

So wurde Quadroni beim Einsatz schliesslich mit Handschellen gefesselt, während seine Ehefrau begleitet von sieben Polizisten und Zügelhelfern die Gegenstände aus der Wohnung in Ramosch GR trug. Der Anwalt Quadronis plädierte daher für den Fall, dass Quadroni des Amtsmissbrauchs freigesprochen werde, zusätzlich auf Freiheitsberaubung und Nötigung.

Auch in diesen Punkten entlastete das Gericht den Angeklagten. Er habe dazu keinen Vorsatz gehabt. Hätte der Richter den superprovisorischen Entscheid nicht erlassen, hätten Quadronis Kinder weitere Wochen auf ihre Sachen warten müssen.

Entschädigung für den angeklagten Richter

Das dreiköpfige Richtergremium sprach dem Freigesprochenen weiter eine Entschädigung in der Höhe von über 30'000 Franken zu. Auch die Gerichtskosten und die Untersuchungsgebühren gingen zu Lasten des Klägers und damit an die Bündner Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte habe im Rahmen des geltenden Rechts gehandelt und es nicht willkürlich ausgelegt oder vorsätzlich jemandem Schaden wollen, hielt die Richterin am Freitag fest.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innert dreissig Tagen angefochten werden. Dies erwartet denn auch die Richterin, wie sie im Anschluss der Urteilsverkündung der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte. Der Anwalt des Richters sprach im Anschluss von einem «wegweisenden Urteil».

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Dient der Richter dem Recht oder dient das Recht dem Richter, um Rechtsverhinderung zu betreiben, das ist die Frage. Meine Antwort in diesem konkreten Fall ist das ZWEITE!

Mit den uns Lesern zur Verfügung stehenden Informationen kann man sich des Eindruckes eines wirkenden "bündner Filzes" nicht erwehren. Leider wird in der Berichterstattung zu wenig über die Begründung gesagt um das Urteil nachvollziehen zu können. Der Hr. Quadroni wurde für sein Handeln unverhältnismässig behandelt, wie ein int. Terrorist, dann kann man das Urteil hier auch nicht verstehen, sicher alles gemäss dem "Recht".
Aber unsere Schweizer Justiz hat ja sowieso ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn man die Fälle in Bellinzona, Lausanne, Appenzell etc. verfolgt, bald wie in einer Bananerepublik. Was geht da schief, zuviele schlechte oder/und ineffiziente teure Juristen?

ein skandalöser Prozess. Aber eben: Eine Krähe hackt der andern halt kein Auge aus...das weiss man ja in Graubünden mittlerweile nur zu gut.

Das war ja klar, dass ein Richter den anderen deckt. Für PUK-Untersuchungen werden ausserkantonale Personen beigezogen, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Für die Behandlung des vorliegenden Richterfalles wird dann aber ein GR-Richter bestimmt. Das war doch ein abgekartetes Spiel, eine Alibi-Übung. Und dann bekommt der Richter für sein rechtswidriges Verhalten auch noch einen satten Batzen. Interessant, dass der Richter wegen dem Verstoss gegen das Gesetz (Nichteinhalten der Berufungsfrist) nicht einmal ermahnt wurde. Wieso haben wir eigentlich einen Rechtsstaat, wenn sich die Richter über das Recht hinwegsetzen? Wo sind wir nur angelangt? Richter und Behörden (siehe zu letzteren den Steuerausfall Stoffel -> keine Auskunft geben, vertuschen und den kleinen Steuerzahler für die Steuerschulden der Grossen bluten lassen) machen was sie wollen und müssen sich dafür nicht verantworten!

Wir dürfen weiterhin gespannt sein, wenn der Fall durch die nächsten Instanzen gezogen wird, ob der Samnauner Richter aus dem Unterengadin, Olando Zegg immer noch freigesprochen wird.

Das sind die Momente im Leben, da schämt man sich Schweizer BügerIn zu sein !!!!!!
Herr Quadroni tut mir leid, es ist eben so, Opfer werden Mundtot gemacht. Tatsachen werden unter dem Teppich gewischt !!!!

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