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Teilfreisprüche für pädophilen Wiederholungstäter

Ein 47-jähriger Mann, der sich seit Jahren immer wieder an Kindern vergangen hat, soll dennoch nicht verwahrt werden. Das Richteramt Olten-Gösgen SO verurteilte ihn laut dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zu 2,5 Jahren Freiheitsentzug und einer Geldstrafe.

Agentur
sda
16.12.20 - 09:05 Uhr
Blaulicht
Das Richteramt Olten-Gösgen sah von einer Verwahrung ab. (Archivbild)
Das Richteramt Olten-Gösgen sah von einer Verwahrung ab. (Archivbild)
KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Gericht sprach den Schweizer schuldig der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Nötigung und Schändung, der sexuellen Belästigung sowie der harten Pornografie. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 100 Franken sowie zu einer 200-Franken-Busse.

Zudem ordnete es ein lebenslanges Verbot jeglicher Tätigkeit mit Kindern an, ein fünfjähriges Kontaktverbot mit Kindern unter 16 Jahren sowie ein fünfjähriges Rayonverbot um Einrichtungen mit Kindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Solothurn weitergezogen werden.

Die Richter kamen aber auch zu mehreren Teilfreisprüchen. Diese betreffen alle Anklagepunkte, die sich auf Übergriffe Ende Juli 2018 beziehen. Es sei möglich, dass sie sich ereignet hätten, aber sicher nicht an jenem Tag, erklärte der Gerichtsschreiber. Der Sachverhalt sei demnach nicht gemäss Anklage erstellt. Ein Freispruch resultierte auch in einem der beiden angeklagten Fälle von sexueller Belästigung.

Delikte von 2018

Es geht um Delikte aus dem Jahr 2018. Die Anklage warf dem Beschuldigten vor, er habe sich im Juli, August und November 2018 an drei Buben im Alter von fünf, sechs und acht Jahren vergangen und zwei Mädchen im Teenageralter sexuell belästigt. Der Staatsanwalt verlangte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren sowie Verwahrung des Mannes.

Dieser wies die Anschuldigungen zurück, ausser jene der Pornografie. In der Gerichtsverhandlung Anfang Dezember forderte der Verteidiger folgerichtig einen Freispruch mit Ausnahme des eingestandenen Delikts. Die Übergriffe könnten seinem Mandanten nicht nachgewiesen werden.

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