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Kindesmisshandlung: Anwalt beschuldigt Vormundschaftsbehörde schwer

Im Prozess um ein ehemaliges Ehepaar, dass seine Kinder jahrelang misshandelt haben soll, erhebt der Anwalt eines Knaben schwere Vorwürfe gegen die Vormundschaftsbehörde. Diese habe wider besseres Wissen keine einzige Kindesschutzmassnahme verfügt.

Agentur
sda
12.08.20 - 18:12 Uhr
Blaulicht
Ein ehemaliges Ehepaar steht wegen mutmasslicher jahrelanger Misshandlung seiner Kinder vor dem Zürcher Bezirksgericht. (Symbolbild)
Ein ehemaliges Ehepaar steht wegen mutmasslicher jahrelanger Misshandlung seiner Kinder vor dem Zürcher Bezirksgericht. (Symbolbild)
KEYSTONE/DPA/MAURIZIO GAMBARINI

Wie der Anwalt eines der beiden am stärksten misshandelten Kinder am Mittwoch vor dem Zürcher Bezirksgericht erklärte, gingen bei der Stadtzürcher Vormundschaftsbehörde über viele Jahre Meldungen über eine mögliche Gefährdung der Kinder ein.

Gemeldet wurden blaue Flecken, Brandwunden von Zigaretten, Anzeichen des Verhungerns, penetranter Körpergeruch und eine zurückgebliebenen körperliche und geistige Entwicklung. Die Gefährdungsmeldungen stammten von Lehrern, Schulärzten, einem Kinderspital, Nachbarn und Sozialarbeitern.

Keine Massnahmen angeordnet

Die Sozialarbeiter und die Vormundschaftsbehörde hätten zwar wiederholt Kontakt zu den Eltern gesucht und ihnen Hilfe bei der Kindererziehung angeboten. Auch eine sogenannte Beistandschaft sei dem Elternpaar mehrmals vorgeschlagen worden. Angeboten wurde auch die Einweisung des Knaben in eine Heilpädagogische Schule.

Die Eltern hätten aber alle Massnahmen über viele Jahre immer wieder abgelehnt. Die Vormundschaftsbehörde habe das trotz der Vielzahl überaus alarmierender Berichte einfach akzeptiert, kritisiert der Anwalt des Knabens. Die Vormundschaft habe sich auf den Standpunkt gestellt, dass keine Massnahmen gegen den Willen der Eltern angeordnet werden könnten. Das sei rechtlich unsinnig.

Lehrer, Schulärzte und Nachbarn hätten richtig gehandelt, betonte der Anwalt. Sie hätten jahrelang Alarm geschlagen, immer wieder. «Die Vormundschaftsbehörde aber steht in der Pflicht, sie wusste das alles.» In all den Jahren habe sie schlussendlich keine einzige Kinderschutzmassnahme verfügt.

Kind erstatte Anzeige

Auch der Prozess finde nicht statt, weil etwa die Vormundschaftsbehörde Anzeige erstattet hätte, kritisierte der Anwalt. Der Prozess finde statt, weil sich eines der geschädigten Kinder an die Polizei gewandt. «Es stellt sich die Frage nach einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Vormundschaftsbehörde», lautete das Fazit des Anwaltes.

Einweisung nach Drohung

Die Einweisung der beiden meistgeschädigten Kinder in ein Heim wurde nach acht Jahre langem Leiden schliesslich angeordnet, weil die Mutter sich bei einer Sozialarbeiterin meldete. Sie drohte, denn beiden etwas anzutun.

Die heute etwa 50-jährigen Eltern der geschädigten Kinder werden beschuldigt, in Zürich eine Tochter und einen Sohn jahrelang fast täglich weggesperrt, geschlagen, gedemütigt und von der Aussenwelt weitgehend isoliert zu haben.

Sie sollen die Kinder zudem willentlich mangelernährt und regelrecht ausgehungert haben. Auch weitere eigene Kinder soll das Ex-Paar misshandelt haben.

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Ja das ist leider sehr oft der Fall, dass diese "Behörde" nicht richtig handelt. Wo Meldungen eingehen, wird nicht gehandelt oder nicht zum Wohl des Kindes, aber da wo keine Hilfe notwendig ist und sogar Lehrer und Ärzte bestätigen, dass keine Gefahr besteht, da mischen sich diese Ämter trotzig ein.

Wieso wurde in diesem schweren Fall von Kindsmisshandlung nicht zum Schutz der Kinder das "Kindeswohl" höher gewichtet als der Einwand der gewalttätigen Eltern, sie wollten keine Einmischung ? Wenn Lehrkräfte und auch Ärzte, die die Kinder behandelten, so eindeutige Beweise einer Misshandlung der Kinder durch die Eltern hatten, hätten die Behörden eingreifen müssen - dass dies erst getan wurde nachdem das eine der misshandelten Kinder selbst die Initiative ergriff, ist ein Armutszeugnis für die betreffenden Behörden - heute wurde ebenfalls die Tötung eines siebenjährigen Kindes vor dem Basler Strafgericht in einem Prozess verhandelt- auch das eine nicht nachvollziehbare, schreckliche Tat - wo aber Eltern mehrere ihrer eignen Kinder über Jahre hinweg ungestraft misshandeln können, ist es für die betroffenen Kinder auch wie ein Mord auf Raten - an ihrer seelischen und körperlichen Integrität - und ebenso schlimm und als Tat noch unverständlicher, da diese nicht im Affekt an einem zufällig ausgelesene Opfer begangen wurde, sondern an den eigenen Kindern in einem fortwährenden Straftatbestand - wird da jetzt auch der Ruf laut - in Justiz und Öffentlichkeit - man solle diese Eltern "wegsperren" oder heisst es in diesem Fall, das läuft unter "häusliche Gewalt" und da kann man nichts machen, das ist eben der kulturelle Hintergrund usw. ?

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