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Bregenzer Festspiele wegen Corona-Beschränkungen abgesagt

Die Bregenzer Festspiele fallen wegen der Corona-Krise aus. Der Plan der österreichischen Bundesregierung, ab 1. August Veranstaltungen im Kulturbereich für bis zu 1000 Besucher zuzulassen, biete keine Perspektive, erklärten die Festival-Verantwortlichen am Freitag.

Agentur
sda
15.05.20 - 17:06 Uhr
Kultur
Szene aus "Rigoletto" von Giuseppe Verdi, aufgenommen 2019 bei der Fotoprobe auf der Bregenzer Seebühne. 2020 fallen die Bregenzer Festspiele wegen Corona-Pandemie aus. (Archivbild)
Szene aus "Rigoletto" von Giuseppe Verdi, aufgenommen 2019 bei der Fotoprobe auf der Bregenzer Seebühne. 2020 fallen die Bregenzer Festspiele wegen Corona-Pandemie aus. (Archivbild)
KEYSTONE/EDDY RISCH

Auf der 7000 Menschen fassenden Seebühne seien Festspiele mit nur 1000 Besuchern «wirtschaftlich nicht machbar», so der kaufmännische Direktor Michael Diem. Festspielpräsident Hans-Peter Metzler sprach von einem einmaligen, ausserordentlichen «und für uns traurigen Moment».

Eigentlich sollten die Bregenzer Festspiele vom 22. Juli bis zum 23. August stattfinden. Es ist die erste Absage seit der Gründung der Festspiele 1946. Bis zu 250'000 Musikfreunde müssen in diesem Sommer wegen der Corona-Pandemie auf die besondere Atmosphäre des Festivals am See verzichten. Schmerzvoll ist die Absage aber auch für Hotellerie, Gastronomie und Handel im Land. Laut einer Studie bringt das Festival in der Region rund 100 Millionen Euro Wertschöpfung jährlich.

Die Verdi-Oper «Rigoletto» auf der Seebühne und die Hausoper «Nero» werden auf 2021 verschoben, die Realisierung der übrigen Programmpunkte könnte aber auch aus terminlichen Gründen schwierig werden, hiess es. Das Festival wird finanziell vom Spiel auf dem See getragen und zu über 60 Prozent durch Ticketeinnahmen finanziert. Das übrige Programm wird querfinanziert.

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"Das übrige Programm wird querfinanziert" = von Sponsoren und Steuern. Den Ausfall von 100 Millionen an Wertschöpfung hätte man mit ca. 160 Millionen - verteilt auf ca. zwei Jahre - ohne Steuer-Zustupf kompensieren können. Allerdings hat zur Durchführung das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg innert nützlicher Frist nicht antragsgemäss entschieden - 408-1/2020-R16 -.

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