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Kanton will das Besuchsrecht in Altersheimen lockern

Ab 11. Mai soll es wieder möglich sein, Bewohner in Altersheimen zu besuchen. Dies hat der Kanton St. Gallen entschieden. Der Schutz müsse auf höchstmöglichem Niveau gewährt bleiben, sagt die Gesundheitschefin.

Pascal
Büsser
28.04.20 - 19:40 Uhr
Politik
Das höchste der Gefühle: Aktuell kann man Angehörige in Alters- oder Pflegeheimen maximal in einer Besucherbox sehen, wo die Beteiligten durch eine Glaswand physisch getrennt bleiben.
Das höchste der Gefühle: Aktuell kann man Angehörige in Alters- oder Pflegeheimen maximal in einer Besucherbox sehen, wo die Beteiligten durch eine Glaswand physisch getrennt bleiben.
KEYSTONE

Für Bewohner von Alters- und Pflegeheimen bedeutet die Coronapandemie eine besonders harte Zeit. Denn sie gehören zur am stärksten gefährdeten Risikogruppe, was sich in den Zahlen niederschlägt. 14 Personen sind bisher laut dem kantonalen Gesundheitsdepartement in St. Galler Alters- und Pflegeheimen an Covid-19 verstorben – bei bisher 33 Todesfällen. Ob von den 19 zusätzlichen Toten im Kanton weitere zuvor in Altersheimen lebten, war nicht zu erfahren. Ebenso wenig führt der Kanton eine Statistik, wie viele der bisher 220 Hospitalisierten in Altersheimen lebten.

Klar ist, dass Ältere und Vorerkrankte besonders gefährdet sind. Deshalb hat der Kanton Mitte März für Alters- und Plegeheime zum Schutz der Bewohner ein striktes Besuchsverbot verfügt. Ein strenges Regime gilt seither auch in den Spitälern. Erlaubt sind nur noch Besuche von Personen, die sich in ausserordentlichen Situationen befinden: dazu gehören Eltern von Kindern im Spital, Partner von Gebärenden oder Angehörige von palliativen Patienten oder Heimbewohnern.

«Schutz oberste Priorität»

Doch die physische Isolation von den Angehörigen oder gar dem Partner oder der Partnerin, falls diese noch nicht im Heim leben, macht vielen älteren Personen stark zu schaffen. «Wenn niemand Bewohner in Alters- und Pflegeheimen besuchen kann, ist das auf längere Sicht aus sozialen, aber auch gesundheitlichen Gründen nicht haltbar», sagt die St. Galler Gesundheitschefin Heidi Hanselmann. Die aktuellen Einschränkungen seien einschneidend. «Der soziale Kontakt ist ein wichtiges Element für das Wohlbefinden.»

Deshalb hat ihr Departement entschieden, ab dem 11. Mai die Einschränkungen für Besuche in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen zu lockern, wie der Kanton am Dienstag mitteilte. Bis zu diesem Datum bleiben die aktuell gültigen Einschränkungen bestehen.

«Wenn niemand Heimbewohner besuchen kann, ist das auf längere Zeit nicht haltbar.»
Heidi Hanselmann, Gesundheitschefin St. Gallen

«Die Lockerungsschritte werden davon abhängen, wie das Coronavirus sich in den kommenden Wochen ausbreitet», heisst es in der Mitteilung. Hanselmann will sich auf Nachfrage noch nicht zu den konkreten Massnahmen in die Karten blicken lassen. Diese würden aktuell ausgearbeitet. Klar sei, dass die Schutzmassnahmen von den einzelnen Heimen angepasst auf ihre jeweilige Situation umgesetzt werden müssten. «In einer Altersresidenz können andere Massnahmen sinnvoll und möglich sein als in einem Pflegeheim», gibt Hanselmann zu bedenken. «Der Schutz der Bewohner hat immer noch oberste Priorität.»

Sicher sei, dass Besuche zu Beginn nur auf Voranmeldung in begrenzter Zahl möglich sein werden. «Jede Institution wird nachweisen müssen, wie sie Ansteckungen durch Besucherkontakte verhindert», sagt Hanselmann. Es gebe inzwischen genügend Schutzmaterial, mit dem eine Lockerung und ein zugleich hoher Schutz der Heimbewohner möglich seien.

Kantone koordinieren Vorgehen

Die Ostschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz hat gemäss Mitteilung beschlossen, den Termin für die Lockerungen koordiniert auf den 11. Mai zu setzen. Beteiligt sind neben St. Gallen die Kantone Zürich, Schaffhausen, Glarus und die beiden Appenzell.

Offenbar steigt bei den Verantwortlichen die Befürchtung, dass vermehrt ungeschützte Kontakte ausserhalb der Altersheime stattfinden könnten. Das Gesundheitsdepartement bittet in der Mitteilung Angehörige, für den Moment weiter auf digitale Kanäle auszuweichen, seien das Telefonanrufe, Videochats oder Sprachmitteilungen. Dies bewirke einen effizienten Schutz der besonders gefährdeten Personen.

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