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Adebar: Bischof Huonder geht vor Bundesgericht

Das Bistum Chur hat beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts eingereicht. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Katholische Landeskirche Graubünden die Beratungsorganisation Adebar finanziell unterstützt. Das Verwaltungsgericht hat diese Unterstützung als zulässig erklärt.

Südostschweiz
27.02.18 - 08:53 Uhr
Leben & Freizeit
Das Bistum Chur wünscht eine abschliessende rechtliche Klärung.
Das Bistum Chur wünscht eine abschliessende rechtliche Klärung.
YANIK BÜRKLI

Für das Bistum Chur ist klar: Adebar verfolgt überwiegend Tätigkeiten, die mit dem katholischen Glauben unvereinbar sind. So sei in der Beratungstätigkeit von Adebar die Abtreibung eine legitime Option, was auch dadurch zum Ausdruck komme, dass sich Adebar mit dem Gedankengut der amerikanischen Abtreibungsorganisation «Planned Parenthood» identifiziere, heisst es in einer Mitteilung. Adebar stelle darüber hinaus Bescheinigungen über die Beratung Schwangerer unter 16 Jahren aus und wirke damit an Abtreibungen aktiv mit, weil diese Beratung nach geltendem Recht für eine Abtreibung vorgeschrieben sei. Die von Adebar vertretenen Positionen betreffend Verhütung, künstliche Befruchtung und sexuelle Aufklärung würden ebenfalls dem katholischen Glauben widersprechen.

Das Bistum Chur erachtet den Gang nach Lausanne laut Mitteilung als ultima ratio in einer Frage, welche die Religionsfreiheit der katholischen Kirche betrifft. Bereits 2012 hatte das Bistum versucht, durch seinen Vertreter in der Verwaltungskommission der Landeskirche zu erreichen, dass eine sich «katholisch» nennende Organisation nicht mehr unterstützt.

Trotz inhaltlicher Begründung durch den Vertreter des Bistums hielt die Verwaltungskommission an ihrer Haltung fest, wie es weiter heisst. Wiederum inhaltlich begründet, versuchte das Bistum in der Folge vergeblich, die Legislative der Landeskirche, das Corpus Catholicum, zu überzeugen, dass eine Unterstützung von Adebar mit dem katholischen Glauben unvereinbar ist und das kirchliche Zeugnis für den Schutz des menschlichen Lebens unglaubwürdig macht.

Entscheid werde akzeptiert

Nachdem die Rekurskommission (Judikative) der Landeskirche und das Bündner Verwaltungsgericht entsprechende Beschwerden gegen den Entscheid des Corpus Catholicum abgewiesen haben, wendet sich das Bistum nun an das Bundesgericht mit der Bitte um abschliessende rechtliche Klärung. Das Bistum werde den Entscheid des Bundesgerichts selbstverständlich respektieren. Dieses könne zum Schluss kommen, dass unter dem Titel «katholisch» die finanzielle Unterstützung einer Organisation wie Adebar nicht möglich sei. Dies würde den Charakter der «Landeskirchen» unterstreichen, im Dienst der eigentlichen katholischen Kirche zu stehen, so dass sie nicht gegen den katholischen Glauben handeln dürfen.

Das Bundesgericht könne auch zum Schluss kommen, dass es nach schweizerischem Recht zulässig sei, wenn eine vom Staat geschaffene katholische Landeskirche eine Organisation wie Adebar unterstütze. In diesem Fall müsse die katholische Kirche zur Kenntnis nehmen, dass der Staat ihre Religionsfreiheit beschneide. 

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Ist das Bistum Chur, wie auch alle anderen Bistümer in der Schweiz nicht dem Vatikan unterstellt? Also eigentlich unabhängig von der katholischen Landeskirche? Meines Wissens ist der Vatikan aber ein unabhängiger Staat, der südlich, hunderte Kilometer entfernt der Grenze der Schweiz liegt . Ergo wäre es doch an der Zeit, dass sich die Schweizer Regierung darum kümmert, sich der Einmischungen zu wehren, die sich der Vatikan gegenüber der Schweiz erlaubt! Z.B. Einmischung in die Angelegenheiten der schweizerischen, katholischen Landeskirche. Wie steht es mit der Gewaltenteilung?
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Hier der Auszug aus Admin.ch:
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/vertretungen-und-reisehinweise/hei…

Bilaterale Beziehungen Schweiz–Heiliger Stuhl (Vatikanstadt)
Die Beziehungen der Schweiz zum Heiligen Stuhl sind ausgezeichnet. Ein wichtiges und gut sichtbares Verbindungselement ist die Päpstliche Schweizergarde.
Schwerpunkte der diplomatischen Beziehungen
Der Heilige Stuhl wird in der Schweiz durch die apostolische Nuntiatur vertreten. Zugleich ist der Nuntius Vertreter des Papstes bei der lokalen Kirche.
Im Mai 2013 fanden erstmals politische Konsultationen zwischen der Schweiz und dem Heiligen Stuhl statt. Der Austausch über länderspezifische Erfahrungen und relevante Themen wird weiter gepflegt. Besprochen werden auch Fragen des interreligiösen Dialogs und der Zusammenhang von Politik und Religion.
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Sollte sich nicht unser Bundesrat für auswärtige Angelegenheiten darum kümmern? Hier Herr Bundesrat Ignazio Cassis.
Denn jetzt will sich das Bistum Chur noch nach Rom bemühen. Das nach Rom bemühen ist hier aber hier, für mich, ein falscher Begriff! Es müsste korrekt heissen: sich nach dem Vatikan bemühen! Und das ist ein fremder Staat!

Also Herr Bundesrat Cassis: pfeiffen Sie bitte das Bistum und den Vatikan zurück, wenn die, oder der sich erdreisten sollte, sich in innerschweizerische Angelegenheiten einzumischen!

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