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Fünf Mal haben Detektive Glarner IV-Bezüger observiert

Von 2009 bis 2017 waren im Kanton Glarus Privatdetektive im Auftrag der Invalidenversicherung unterwegs. Mit der umstrittenen Änderung des Sozialversicherungsrechts soll das wieder möglich werden.

Daniel
Fischli
08.11.18 - 04:30 Uhr
Politik
Die umstrittene Änderung des Sozialversicherungsrechts soll künftig wieder Observationen ermöglichen.
Die umstrittene Änderung des Sozialversicherungsrechts soll künftig wieder Observationen ermöglichen.
SYMBOLBILD WIKIPEDIA

Bis im vergangenen Jahr sind in der Schweiz Detektive im Auftrag von Sozialversicherungen auf der Lauer gelegen, um Missbräuche aufzuspüren. Laut Bundesrat wurden von 2009 bis 2017 pro Jahr rund 220 Observationen von Leistungsbezügern für die Invalidenversicherung IV durchgeführt, etwa ein Dutzend waren es für die Unfallversicherung Suva. Inzwischen ist allerdings Konfusion um diese offiziellen Zahlen entstanden, offenbar sind sie etwas zu hoch.

Gemessen an der Einwohnerzahl hat die Glarner IV-Stelle eher unterdurchschnittlich viele Observationen angeordnet. Im Zeitraum von 2009 bis 2017 sind laut Helen Monioudis, der Direktorin der Glarner Sozialversicherungen, total fünf Personen überwacht worden. Also im Schnitt weniger als eine pro Jahr. Die Zahl der IV-Bezüger liegt im Kanton Glarus bei rund 1400.

Keine gesetzliche Grundlage

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) von 2016 wurden diese Überwachungen gestoppt. Der EGMR hatte entschieden, es bestehe in der Schweiz für die Überwachungen keine gesetzliche Grundlage. Mit der Änderung im Sozialversicherungsrecht, über die am 25. November abgestimmt wird, soll diese Lücke geschlossen und die Rechtsgrundlage für verdeckte Observationen geschaffen werden.

Von den fünf Observationen im Kanton Glarus waren laut Helen Monioudis deren vier erfolgreich, im fünften Fall hat sie aber ergeben, dass die Rente zu Recht bezogen wird. Von den vier erfolgreichen Überwachungen führten zwei zu einer Reduktion respektive Einstellung der Rente durch die IV-Stelle, die zwei anderen Fälle wurden der Staatsanwaltschaft übergeben. Das heisst, es bestand sogar der Verdacht auf ein strafbares Verhalten.

Durch die Observationen konnte laut Monioudis bei der IV Glarus mit einem Aufwand von rund 30 000 Franken ein Schaden von rund 450 000 Franken abgewendet werden. Dieser errechnet sich aus den vier missbräuchlich bezogenen Renten über die Folgejahre bis zum Erreichen des AHV-Alters der Bezüger. Zum Vergleich: Total zahlt die IV-Stelle Glarus pro Jahr etwa 17 Millionen Franken aus.

Daniel Fischli arbeitet als Redaktor bei den «Glarner Nachrichten». Er hat Philosophie und deutsche Sprache und Literatur studiert. Mehr Infos

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1400 Beziehen im Kanton Glarus eine IV .Und diese 1400 sollen alle eine Behinderung oder ein Gebrechen haben.Da bin ich nicht sicher, dass alle 1400 nicht arbeitsfähig sind.Gewisse Fälle müsste man durchleuchten können.

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