Bundesrat lehnt Pflegeinitiative ohne Gegenvorschlag ab
Der Bundesrat lehnt die Pflegeinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Mit dieser wollen die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ihren Beruf stärken. Aus Sicht des Bundesrates braucht es dazu keine Verfassungsänderung.
Der Bundesrat lehnt die Pflegeinitiative ohne Gegenvorschlag ab. Mit dieser wollen die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner ihren Beruf stärken. Aus Sicht des Bundesrates braucht es dazu keine Verfassungsänderung.
Bereits im Frühjahr hatte der Bundesrat im Grundsatz entschieden, dass er die Initiative ablehnt. Am Mittwoch hat er nun seine Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Das Nein bedeute nicht, dass der Bundesrat nicht handeln wolle, sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien in Bern. Er wolle eine qualitativ gute Pflege für alle, und er sei sich der Situation sehr wohl bewusst. Deshalb habe er auch einen direkten Gegenentwurf geprüft.
Teil der Grundversorgung
Der Bundesrat kam jedoch zum Schluss, dass der bestehende Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung ausreicht, um die Pflege zu stärken. Diesen hatte das Stimmvolk 2014 gutgeheissen, als Gegenvorschlag zu einer anderen Volksinitiative.
Die Pflege sei - obwohl nicht explizit genannt - integraler Bestandteil der medizinischen Grundversorgung, argumentiert der Bundesrat. Eine Sonderstellung in der Verfassung möchte er der Berufsgruppe der Pflegefachpersonen nicht einräumen.
Pflege fördern
Mit der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) will der Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) einen Personalmangel verhindern. In der Verfassung soll verankert werden, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen und sicherstellen, dass genügend Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen.
Zudem soll die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert werden. Der Bund müsste dafür sorgen, dass Pflegeleistungen angemessen abgegolten werden und dass Pflegefachpersonen anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen vorfinden. Ausserdem sollen die Pflegefachpersonen ihre eigenverantwortlich erbrachten Leistungen selbständig mit den Krankenkassen abrechnen dürfen.
Warnung vor Mehrkosten
Insbesondere den letzten Punkt lehnt der Bundesrat ab. Aus seiner Sicht würde eine direkte Abrechnung von Pflegeleistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenversicherung zu Mehrkosten führen. Es bestehe die Gefahr, dass sich die Gesundheitsversorgung weiter verteuere, sagte Berset.
Schätzungen des Krankenkassenverbands santésuisse hält der Bundesrat für plausibel. Demnach würden im Bereich der Pflegeheime pro Jahr Mehrkosten in der Höhe von 30 Millionen Franken entstehen. Für die Spitex rechnet der Verband mit Mehrkosten in der Höhe von 25 bis 110 Millionen. Für den Bundeshaushalt würde dies eine Mehrbelastung bei der individuellen Prämienverbilligung zwischen 4 und 10 Millionen Franken pro Jahr bedeuten.
Bedarf an Pflegepersonal steigt
Die Initiative war am 7. November 2017 mit 114'078 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Der Verband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner hat zum ersten Mal eine Volksinitiative lanciert. Zu diesem Mittel griff er, nachdem Bemühungen zur Stärkung des Pflegeberufs im Parlament gescheitert waren.
Der Bedarf an Pflegepersonal wird in den nächsten Jahren zunehmen - laut den Initianten um 20 Prozent bis 2025. Dies vor allem wegen der Alterung der Bevölkerung, aber auch wegen kürzerer Spitalaufenthalte. Heute wird der Mangel an inländischem mit ausländischem Personal kompensiert. Das werde in Zukunft nicht reichen, zumal auch die anderen Länder einen zunehmenden Bedarf hätten, argumentieren die Initianten.
Massnahmen geplant
Der Bundesrat widerspricht nicht: Bedarfsprognosen zeigten, dass bis 2025 rund 40'000 zusätzliche Personen in Pflege und Betreuung benötigt würden, hält er fest.
Er weist jedoch auf bereits ergriffene Massnahmen gegen den Fachkräftemangel in den Pflegeberufen hin. Dazu gehören die Finanzierung von Wiedereinstiegsprogrammen sowie eine Kampagne, mit welcher das Image der Ausbildungen und der Karriere in der Langzeitpflege verbessert werden soll.
Der Bundesrat hatte das Innendepartement (EDI) im Frühjahr beauftragt, weitere Massnahmen zu erarbeiten. Dazu hätten bereits zwei Treffen mit den Akteuren stattgefunden, sagte Pascal Strupler, der Direktor des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Dabei seien Vorschläge gesammelt worden.
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Stärkung der…
Stärkung der Gesundheitsberufe braucht einen "Gegenvorschlag"
Natürlich kann darüber diskutiert werden, ob zu jedem Thema eine Initiative lanciert werden soll oder nicht. Und der Bundesrat hat recht, dass der Verfassungsartikel zur medizinischen Grundversorgung eigentlich ausreichen sollte, um die Pflege zu stärken. Aber genau hier beginnt dann der Widerspruch. Gerade weil die Verfassung in aller Deutlichkeit sagt: Gesundheitliche Leistungen sollen rasch und in hoher Qualität erbracht werden - braucht es im Minimum einen "Gegenvorschlag" respektive einen Fördervorschlag, einen "Mehrwert" für das Personal. Gerade weil heute die Arbeitsbedingungen beispielsweise im Kanton Graubünden gegenüber anderen Kantonen hinterher hinken, braucht es Verbesserungen und Förderung. Verbesserungen beispielsweise mit Gesamtarbeitsverträgen und die Aufnahme der echten 5. Ferienwoche in den Mustervertrag des BSH. Auch Nacht-, Wochenend- und Pikettdienste sind zu verbessern. Und besonders braucht es eine Förderungen der Mitarbeitenden. Was braucht es, um ältere Mitarbeitende im Betrieb zu halten? Wie kann nach einer Familienpause der Wiedereinstieg erleichtert werden? Und es braucht einen Wandel, von der Pflegeverwaltung wieder hin zu den Patientinnen und Patienten. Es arbeiten tolle Menschen im Gesundheitswesen. Diese haben gute Arbeitsbedingungen und einen echten Gegenvorschlag, einen wirklichen "Mehrwert" verdient.