×

Opfer müssen lange warten

Nur die Hälfte der Opfer fürsorgerischen Freiheitsentzugs hat sich gemeldet. Bekommen sie jetzt auch ihr Geld doppelt so schnell? Nein, sagt der Bundesrat.

Pierina
Hassler
06.06.18 - 04:30 Uhr
Politik
Nur die Hälfte der Opfer fürsorgerischen Freiheitsentzugs hat sich gemeldet.
Nur die Hälfte der Opfer fürsorgerischen Freiheitsentzugs hat sich gemeldet.
SYMBOLBILD SASI SUBRAMANIAM

CVP-Nationalrat Martin Candinas wollte vom Bundesrat in der nationalrätlichen Fragestunde wissen, wie es um die Auszahlpraxis des Solidaritätsfonds an die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen steht. Anspruch haben die Betroffenen auf je 25 000 Franken. Erwartet hat die Behörde bis 15 000 Gesuche. Eingegangen sind jedoch nur rund 9000 (Ausgabe vom 16. Mai).

Spekulieren mit dem Tod

Verkürzt sich jetzt auch die lange Frist, in der die Bundesbürokratie die Auszahlungen erledigt? Denn nach dem ursprünglich vorgestellten Fahrplan der Behörden dauert die Auszahlung bis ins Jahr 2021. Das heisst: Viele der Opfer müssen noch Jahre auf das ihnen zustehende Geld warten. Von rascher und unbürokratischer Auszahlung der lange erkämpften Entschädigung keine Spur. Mit jedem Monat Verspätung ist die Wahrscheinlichkeit grösser, dass die Opfer sterben, bevor sie das Geld bekommen.

Für Candinas ist das ein Unding. Er fragte deshalb, ob sich wenigstens aufgrund der quasi halbierten Eingabezahl auch die ursprünglich geplante Auszahlungsfrist halbiere. Immerhin, so Candinas, kämpften viele der Gesuchsteller mit gesundheitlichen Problemen, manche seien gar todkrank. Eine schnellere Auszahlung sei deshalb dringend, wenn man die Opfer des fürsorgerischen Freiheitsentzugs nicht noch einmal zu Opfern machen wolle.

Weniger Gesuche ...

Doch das kümmert den Bundesrat nicht. Er erteilt Candinas eine abschlägige Antwort, die so technokratisch tönt, wie es der fürsorgerische Freiheitsentzug war, um die Entschädigung dessen Unrechts es jetzt geht. «Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass es weit weniger Routinefälle gibt als ursprünglich erwartet», so der Bundesrat. Deshalb sei «bei der Bearbeitung Sorgfalt und Flexibilität erforderlich, nicht zuletzt auch bei den Kontakten mit den Opfern und involvierten Behörden». Deshalb könne «nicht damit gerechnet werden, die Bearbeitungsdauer für alle Gesuche entscheidend zu verkürzen.»

... doppelt so viel Zeit

Das Bundesamt für Justiz werde aber «alles daransetzen», dass die vom Parlament gesetzte Frist von bis Ende März 2021 nicht «unnötig ausgeschöpft» werde. Im Klartext: Die Behörden lassen sich für 50 Prozent der Anträge gleich viel Zeit wie für die einst erwarteten 100 Prozent. Die Betroffenen, die oft seit ihrer frühsten Kindheit mit Behörden übelste Erfahrungen gemacht haben, sehen sich in ihrer Haltung einmal mehr bestätigt.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.

Jetzt könnte ich mit der Auszahlung noch was anfangen, da ich noch Gesund und Fit bin. Wahrscheinlich wartet der Bund mit der Auszahlung bis man wirklich Krank ist und mit dem Geld nichts mehr anfangen kann. Dass ist wieder mal die CH Bürokratie wie schon oft so. Unglaublich dass nicht mal die Auszahlung richtig klappt. Arme Schweiz.

Ist doch ganz klar. Viele der Zuchthauskinder sterben weg, ohne Nachkommen. So kassieren dann die jeweiligen Gemeinden den Verding-Beitrag. Geht einfach gerade auf mit Arzt und Bestattungskosten. Ich glaube auch nicht mehr an eine berechtigte Vergütung. Wir Zuchthäusler müssten uns wohl schwarz färben, um an Kohle zu kommen. Behördendeutsch: Ja keine Auszahlungen an Schweizer-Bürger ! FRUST TOTAL !!

Mehr Kommentare anzeigen
Mehr zu Politik MEHR