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Erschwinglicher Musikunterricht in Glarus

Die Unterstützung von Musikunterricht soll im Kanton Glarus ausgebaut werden. Der Regierungsrat schickt eine Vorlage für die Totalrevision des Gesetzes über die musikalische Bildung in die Vernehmlassung.

Südostschweiz
16.09.20 - 08:18 Uhr
Leben & Freizeit
Glarner Musikschüler, hier am Festival Jazz in Glarus.
Glarner Musikschüler, hier am Festival Jazz in Glarus.
Pressebild

Das Gesetz über die musikalische Bildung des Kantons Glarus stammt aus dem Jahre 2008. Es sieht vor, dass der Kanton an die Unterrichtskosten von schulpflichtigen Kindern pauschale Schülerbeiträge in der Höhe von 65 Prozent der durchschnittlichen Besoldungskosten leistet. Ergänzend dazu hat der Verein Glarner Musikschule Anspruch auf einen Grundbeitrag an die weiteren Kosten. Eine einkommensabhängige Förderung des Musikunterrichts («Sozialtarife») praktiziert der Kanton heute nicht. Die Tarifgestaltung ist weitgehend den Musikschulen überlassen.

2012 stimmte das Schweizer Stimmvolk dem Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung zu. Er verpflichtet Musikschulen, die von der öffentlichen Hand unterstützt werden, zu deutlich reduzierten Tarifen für Kinder und Jugendliche und zu Sozialtarifen für einkommensschwache Familien. Im Kanton Glarus wurde die Umsetzung dieser neuen, übergeordneten Vorgaben bisher den Musikschulen selbst überlassen. Die Förderpraxis der öffentlichen Hand wurde darauf nicht abgestimmt. Dies soll mit der vorliegenden Gesetzesrevision korrigiert werden, teilt der Kanton Glarus den Medien mit.

Infrastruktur: Ressourcen der Schulen nutzen

Die Schulhäuser der Gemeinden würden sich ausgezeichnet eignen, den Kindern den ausserschulischen Musikschulunterricht näherzubringen, teilt die Glarner Regierung mit. Vielfach sei der Weg zur Musikschule bei weniger zentralen Wohnlagen eine schwer überwindbare Hürde beim Erlernen eines Musikinstruments. Die Gemeinden könnten über einen einfachen Zugang zu ihren Schulhäusern ohne nennenswerten finanziellen Aufwand die musikalische Bildung direkt unterstützen und die Musikschulen von zusätzlichen Kosten entlasten, so die Regierung.

Finanzielle Auswirkungen

Im Jahr 2019 hätten Lernende nach abgeschlossener Schulpflicht an den Glarner Musikschulen Unterricht im Umfang von rund 90 Lektionen à 30 Minuten pro Woche besucht. Für diesen Unterricht sind pro Semester bis zu 900 Franken zu bezahlen. Soll das Schulgeld auf das Niveau der Tarife für schulpflichtige Lernende gesenkt werden, wären dafür voraussichtlich rund 140'000 Franken einzusetzen. Ein weiterer Aufwand von geschätzten 15'000 Franken würde für einen Rabatt («Sozialtarif») für Familien aufgewendet werden, die nicht über ein bestimmtes Einkommen verfügen. Zusammen mit weiteren Anpassungen wäre mit jährlichen Mehrkosten von 248'000 Franken zu rechnen.

Der jährliche Aufwand für die Förderung der musikalischen Bildung hat sich seit dem Jahr 2010 von rund 1,2 Millionen Franken auf zuletzt gut 900'000 Franken im Jahr 2019 reduziert. Ursache dieser Entwicklung sei im Wesentlichen ein deutlicher Rückgang der Zahl der Musikschülerinnen und -schüler, laut Glarner Regierung. Die zusätzlichen Aufwendungen dürften voraussichtlich zu einer finanziellen Belastung führen, wie sie vor zehn Jahren bestand. (mas)

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